Es war zu erwarten, dass die wettbewerbsrechtliche Realität auch vor der Facebook-Welt keinen Halt macht. Seit einiger Zeit liegen uns die Belege hierfür in Form wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vor.
Facebook ist kein rechtsfreier Raum – dies dürfte bekannt sein. Allerdings waren dort eine ganze Zeit lang überwiegend Privatpersonen angemeldet. Zwischenzeitlich haben auch Unternehmen entdeckt, dass ein eigenes Facebook-Profil durchaus geschäftsfördernd sein kann und heutzutage schon fast zum guten Ton gehört.
Die Unternehmen präsentieren sich nicht nur passiv, sie starten auch Aktionen, veranstalten Gewinnspiele oder schicken Nachrichten an Freunde. Dabei wird offensichtlich häufig übersehen, dass die wettbewerbsrechtlichen Regeln auch hier zu beachten sind. So müssen z.B. die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auch bei Facebook klar und eindeutig angegeben werden und es dürfen keine SAPM-Mails versendet werden. Zudem kann es außerhalb des UWG zu Problemen mit Facebook kommen, wenn die zahlreichen Bedingungen (z.B. Facebook-Grundsätze, Werberichtlinien, Richtlinien für Promotions) nicht eingehalten werden. Wir möchten an dieser Stelle nur kurz auf diese vermeintlichen Selbstverständlichkeiten hinweisen, um das Problembewusstsein unserer Leser zu schärfen. Denken Sie also daran: Ihr Facebook-Profil ist rechtlich grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als Ihre eigene Homepage. Passen Sie zusätzlich auf, wenn Sie Marketingmaßnahmen planen: Wer z.B. Facebook-Funktionen als Registrierungs- oder Einstiegsmechanismus für Promotions nutzt kann sich Ärger mit Facebook einhandeln. (ro)
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