Zahlungsforderungen durch den Telefonbuchverlag F.G. e.K. – Die Masche hat Methode

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Kein Vertrag mit dem Telefonbuchverlag

Aktuell werden wir verstärkt mit Fällen beauftragt, die die Abwehr von Zahlungsforderungen durch den Telefonbuchverlag F.G. e.K. betreffen.

Das Geschäftsmodell des Telefonbuchverlages basiert darauf, dass „Kunden“ mit dem Anreiz eines Eintrages in ein Online-Branschenverzeichnis für Ärzte gelockt werden und nach der Annahme dieses vermeintlich kostenlosen Angebotes des Telefonbuchverlags in einem weiteren Schreiben zur Zahlung aufgefordert werden.

Der Telefonbuchverlag geht bei der Auswahl seiner Kontakte gezielt vor. Die potentiellen „Kunden“ werden mit einem Faxschreiben kontaktiert. Nach den dortigen Informationen soll der Kunde in ein Onlineverzeichnis aufgenommen werden. Das Schreiben ist jedoch grafisch und durch Hervorhebungen von bestimmten Passagen und Wörtern („kostenlos“) so ausgestaltet, dass für möglichen Vertragspartner nicht deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass – automatisch mit der Unterschrift und der Rücksendung an die angegebene Faxnummer – ein kostenpflichtiger 2 Jahresvertrag entstehen soll. Nach dem Rücksenden des Faxes, erhalten die vermeintlichen Vertragspartner postwendend ein neues Fax mit einer Rechnung über knapp 1.000,00 € – allein für das erste Jahr.

Diejenigen, die das Fax zurückgeschickt haben befinden sich dann in der misslichen Lage, dass Sie mit weiteren Faxschreiben belästigt werden und nicht unerhebliche Forderungen geltend gemacht werden. Doch hiergegen kann man sich zur Wehr setzen. Nach unserer Ansicht bestehen hier nämlich schon gravierende Fehler beim vermeintlichen Vertragsschluss. Dass die Strafverfolgungsbehörden und Zivilgerichte an diesem Geschäftsmodell Gefallen finden, darf zudem bezweifelt werden. (cs)

(Bild: © Marius Hasnik – Fotolia.com)

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Aktuell werden wir verstärkt mit Fällen beauftragt, die die Abwehr von Zahlungsforderungen durch den Telefonbuchverlag F.G. e.K. betreffen.

Das Geschäftsmodell des Telefonbuchverlages basiert darauf, dass „Kunden“ mit dem Anreiz eines Eintrages in ein Online-Branschenverzeichnis für Ärzte gelockt werden und nach der Annahme dieses vermeintlich kostenlosen Angebotes des Telefonbuchverlags in einem weiteren Schreiben zur Zahlung aufgefordert werden.

Der Telefonbuchverlag geht bei der Auswahl seiner Kontakte gezielt vor. Die potentiellen „Kunden“ werden mit einem Faxschreiben kontaktiert. Nach den dortigen Informationen soll der Kunde in ein Onlineverzeichnis aufgenommen werden. Das Schreiben ist jedoch grafisch und durch Hervorhebungen von bestimmten Passagen und Wörtern („kostenlos“) so ausgestaltet, dass für möglichen Vertragspartner nicht deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass – automatisch mit der Unterschrift und der Rücksendung an die angegebene Faxnummer – ein kostenpflichtiger 2 Jahresvertrag entstehen soll. Nach dem Rücksenden des Faxes, erhalten die vermeintlichen Vertragspartner postwendend ein neues Fax mit einer Rechnung über knapp 1.000,00 € – allein für das erste Jahr.

Diejenigen, die das Fax zurückgeschickt haben befinden sich dann in der misslichen Lage, dass Sie mit weiteren Faxschreiben belästigt werden und nicht unerhebliche Forderungen geltend gemacht werden. Doch hiergegen kann man sich zur Wehr setzen. Nach unserer Ansicht bestehen hier nämlich schon gravierende Fehler beim vermeintlichen Vertragsschluss. Dass die Strafverfolgungsbehörden und Zivilgerichte an diesem Geschäftsmodell Gefallen finden, darf zudem bezweifelt werden. (cs)

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