Anhand eines konkreten Falls werden die rechtlichen Möglichkeiten von Internetnutzern nach dem EuGH-Urteil vom 13.05.2014 aufgezeigt. Dabei wird konkret das neue Löschungsformular von Google untersucht und noch einmal die Frage geklärt, ob es das nach dem Urteil weit verbreitete “Recht auf Vergessen” tatsächlich gibt oder nicht. (ro)