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Zum Umgang mit digitalen Daten auf Facebook & Co nach dem Tod des Nutzers

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[:de]Tod onlineJeder Mensch hinterlässt im Internet vielfältige Spuren: E-Mail-Konten, Blogs, Social Media-Profile und vieles mehr. Während zu Lebzeiten relativ klar geregelt ist, wer Zugriff auf die Daten hat, kommen mit dem Tod des Nutzers viele Fragezeichen auf. Welche Rechte haben Verstorbene? Wie dürfen Hinterbliebene mit dem digitalen Erbe umgehen? finanzen.de hat nachgefragt.

Verstirbt ein Familienmitglied, sind die Angehörigen nicht nur mit der Trauer beschäftigt, sondern müssen eine ganze Menge organisatorischer Dinge erledigen. Allzu selten schenken sie dabei den Online-Accounts des Verstorbenen wie E-Mail-Konten, digitale Fotoalben oder Profile in den sozialen Netzwerken Beachtung. Dabei enthält der digitale Nachlass oft auch relevante Daten beispielsweise zu Verträgen. Können diese nicht gekündigt werden, weil die Hinterbliebenen keine Zugangsdaten und Passwörter haben, sind sie auf die Bestimmungen der jeweiligen Unternehmen bei Tod des Users angewiesen.

Im Interview mit finanzen.de erklärt unser Kollege Rechtsanwalt Andreas Biesterfeld-Kuhn, wie Internetnutzer schon zu Lebzeiten vorsorgen können und worauf Hinterbliebene beim digitalen Erbe achten sollten.

Andreas Biesterfeld-Kuhn gibt Antwort auf die folgenden Fragen:

  1. Wie gehen Angehörige am besten vor, wenn sie die Onlineprofile des Verstorbenen löschen?
  2. Was passiert, wenn ein Unternehmen trotz Erbschein den Zugriff auf den Online-Account nicht gestattet oder dieser durch die AGBs für Hinterbliebene nicht legitimiert ist?
  3. Ist es für Internetnutzer möglich, ihre digitalen Daten via Testament zu vererben?
  4. Bisher kennt das deutsche Recht kein spezielles „digitales Erbrecht“. Wie sieht es generell mit den Daten verstorbener Personen aus, wie sind sie geschützt?
  5. Noch ein Blick auf die Erben: Welche Hürden gilt es zu überwinden, wenn sie die Onlineprofile des Verstorbenen löschen wollen?
  6. Halten Sie es für sinnvoll, dass Internetnutzer eine Liste mit Nutzernamen und Passwörtern hinterlassen, um digitale Nachlassdienste womöglich zu umgehen und den Hinterbliebenen unangenehme Arbeit zu ersparen?
  7. Um welche Konten sollten sich Hinterbliebene in jedem Fall kümmern, sobald es ihnen gelingt auf die Accounts des Verstorbenen zuzugreifen?
  8. Konnten Sie bereits Erfahrungswerte sammeln, was Familien in der Regel unternehmen, wenn sie Zugang zu den privaten Nutzerkonten erhalten?
  9. Bei Facebook können User schon zu Lebzeiten eine Person bestimmen, die das Profil im Todesfall weiter betreuen darf. Private Nachrichten können die auserwählten Personen jedoch nicht lesen. Was halten Sie von dem sogenannten „Gedenkzustand“?

Das ausführliche Interview ist hier abrufbar:

Umgang mit digitalen Daten: „Die Wahl zwischen Pest und Cholera“

 (Bild: © kebox – Fotolia.com)

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