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Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook – Digitale Erben verlangten mehr als nur einen USB-Stick

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LG Berlin spricht Zwangsgeldbeschluss für Facebook aus
Photo by Con Karampelas on Unsplash

Seit 2015 hatte die Mutter eines verstorbenen Mädchens sich durch die Instanzen gekämpft, um von Facebook die Gewährung des Zugangs zum Nutzerprofil ihrer Tochter zu erlangen. Mit Erfolg, denn der Bundesgerichtshof gab ihr in letzter Instanz Recht.

Die Form, in der Facebook das digitale Erbe des Mädchens preisgegeben hatte, reichte der Mutter jedoch nicht aus. Sie stellte einen Antrag auf Einleitung des Vollstreckungsverfahrens beim Berliner Landgericht und erwirkte laut Medienberichten so einen Zwangsgeldbeschluss gegen die Soziale Plattform.

Die Mutter kämpfte sich bis zum Bundesgerichtshof

Bereits seit Juni 2017 berichten wir über den Fall. Dieser hatte unter anderem das verständliche Verlangen der Eltern zum Gegenstand, über das Facebook-Profil herauszufinden, ob ihre Tochter suizidgefährdet war. Die 15-Jährige war 2012 wegen einer einfahrenden U-Bahn tödlich verunglückt. Die Mutter des Mädchens kämpfte sich als Klägerin bis zum Bundesgerichtshof, der Facebook in letzter Instanz verpflichtete, ihr und dem Vater des Mädchens Zugriff auf deren Benutzerkonto zu gewähren (BGH, Urteil v. 12.07.2018, Az. III ZR 183/17).

Damit teilte der BGH die Auffassung des Gerichts der ersten Instanz (LG Berlin, Urteil v. 17.12.2015, Az. 20 O 172/15) und hob das Urteil des Gerichts der zweiten Instanz auf. Letzteres hatte der Berufung Facebooks mit der Begründung stattgegeben, dass vor allem das Fernmeldegeheimnis, das auch die Chat-Partner der Erblasserin schütze, einem Anspruch auf Zugangsgewährung entgegenstehe (KG Berlin, Urteil v. 12.05.2017, Az. 21 U 9/16).

Facebook ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen

Aus dem Beschluss des Berliner Landgerichts geht nun laut Medienberichten hervor, dass Facebook seiner Verpflichtung nicht in ausreichender Form nachgekommen ist: Facebook hatte den Eltern des verstorbenen Mädchens „lediglich“ einen USB-Stick mit einem 14.000 Seiten langen pdf-Dokument zukommen lassen. Jedoch wollten die Eltern einen direkten Zugang zu dem Facebook-Profil ihrer Tochter erhalten, um dort nach Hinweisen auf deren Tod zu suchen.

Nachdem Facebook einen anonymen Hinweis auf den Tod des Mädchens erhalten hatte, wurde der Account in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt. Einen Zugriff auf eine „passive Form“, bei der nicht über das Konto kommuniziert werden, aber trotzdem auf Inhalte zugegriffen werden könne sei laut Facebook technisch nicht möglich.

Wegweisende Entscheidung mit technischen Schwierigkeiten

Mit dem im Juli 2018 gefällten Urteil traf der Bundesgerichtshof eine wegweisende Entscheidung: Auch ein digitaler Nachlass muss den Erben zur Verfügung gestellt werden, da dieser genauso zu behandeln sei, wie ein normaler Brief.

Hierzu berichteten wir in den folgenden Beiträgen:

Der Fall zeigt: Fragen, die sich bei einem solchen einfach geschriebenen Brief oder anderen körperlichen Nachlassgegenständen erst gar nicht stellen, gestalten sind im digitalen Raum umso schwieriger. Um weiteren Zwangsgeldbeschlüssen zu entgehen, muss Facebook sich für die Zukunft einen Weg überlegen, den Erben von verstorbenen Facebooknutzern den Zugang zum digitalen Nachlass in der entsprechenden Form zu ermöglichen.

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