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Olympia-Gold aberkannt: Die wichtigsten Doping-Regelungen

Doping Regelungen
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Zwei Olympia-Teilnehmer wurden wegen Dopingvergehen bestraft. Welche Regeln gelten eigentlich für Doping in Deutschland? Wo ist geregelt, was als Dopingmittel gilt? Ein Überblick.

Nischat Rachimow gewann eine Goldmedaille in Gewichtheben bei den olympischen Spielen in Rio mit einem Weltrekord. Die Goldmedaille wurde ihm wegen Dopings vom Internationalen Sportgerichtshof aberkannt. Rachimow soll ab 2016 vier Mal seinen Urin ausgetauscht haben. Rachimow kann noch Einspruch einlegen. Auch der russischen Geherin Jelena Laschmanowa wurde ihre olympische Goldmedaille von 2012 aberkannt.

Echt-Zeit-Urinsubstitution durch Doppelgänger

Urin einer fremden Person zu verwenden, um diesen bei einer Dopingkontrolle als eigenen auszugeben, ist eine bekannte Dopingmasche. Echt-Zeit-Urinsubstitution erfolgt sowohl durch Athleten selbst als auch durch Doppelgänger. Eine Untersuchung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zur Echt-Zeit-Urinsubstitution hat Verdachtsfälle aufgedeckt, die 18 Gewichtheber aus sechs Ländern betreffen.

Die WADA hat nach eigenen Angaben eine neue Methode entwickelt, um die verbotene Praxis der Urinsubstitution am Ort der Entnahme und die Verwendung von Ersatzproben oder Doppelgängern aufzudecken.

Was gibt das internationale Recht zu Doping vor?

Der World Anti-Doping Code, kurz WADC, ist die weltweit geltende Grundlage für die Verfolgung und Sanktionierung von Dopingverstößen im Sport. Der WADC wurde 2004 von der WADA eingeführt. Die Vorgaben des WADC werden in Deutschland im Nationalen Anti-Doping Code (NADC) umgesetzt. Sowohl der WADC als auch der NADC wurden im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2021 ist der neue, überarbeitete WADC 2021 in Kraft und mit ihm der NADC21.

Welche Doping-Regeln gelten in Deutschland?

In Deutschland ist seit dem 10. Dezember 2015 das Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG) in Kraft. Das Strafgesetz stellt den unerlaubten Umgang mit Dopingmitteln und die unerlaubte Anwendung von Dopingmethoden unter Strafe. Es verweist auf Anlage I des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. 2007 II S. 354, 355), beinhaltet aber auch eine eigene Anlage mit verbotenen Dopingmitteln. Das Gesetz sieht auch die Einziehung von Dopingmitteln vor.

Hinweise auf Arzneimitteln und Datenaustausch

Das Anti-Doping-Gesetz regelt in § 7 Hinweispflichten auf Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, die in dem Doping-Abkommen aufgeführt sind („Die Anwendung des Arzneimittels kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen.“). Ebenso finden sich in dem Gesetz Bestimmungen zum Informationsaustausch zwischen der Justiz und der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland sowie zum Umgang mit Gesundheitsdaten und zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Doping-Kontrollsystem mit DBS-Test

Die Abteilung Dopingkontrollprogramm der NADA plant und koordiniert Dopingkontrollen im deutschen Spitzensport. Die Dopingkontrollen der NADA werden nach dem weltweit gültigen Welt Anti-Doping Code und dem Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen durchgeführt. Seit 2021 setzt die NADA den Dried Blood Spot-Test (DBS-Test) ergänzend zu klassischen Urin- und Blutkontrollen bei Dopingkontrollen ein. Während bei der normalen Blutabnahme ein Einstich in eine Vene erfolgen muss, ist bei der DBS-Methode nur ein „Piks“ in die Fingerkuppe notwendig. Eine Verweigerung eines DBS-Tests kann gemäß dem gültigen Anti-Doping-Regelwerk zu einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen führen.

Dopingkontrollen bei Minderjährigen und Schülern

Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter, daher können auch minderjährige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden. Sie genießen jedoch aufgrund ihres Alters besonderen Schutz. So haben sie das Recht, bei einer Dopingkontrolle eine Vertrauensperson mitzunehmen. Auch ist bei Dopingkontrollen von minderjährigen Athleten ein Zeuge hinzuzuziehen. Dieser kann die Vertrauensperson sein oder eine durch den Kontrolleur benannte Person. Dopingkontrollen können, wenn schulpflichtige Athleten betroffen sind, auch in der Schule während der Schulzeit stattfinden.

Trainings- und Wettkampfkontrollen

Die NADA führt Trainingskontrollen durch und organisiert sämtliche Wettkampfkontrollen der im Deutschen Olympischen Sportbund vertretenden Spitzenverbände zentral. In der Auswahl der Wettkämpfe in Deutschland und der zu kontrollierenden Athleten ist die NADA unabhängig. Die Auswahl der Athleten kann sowohl nach Platzierung, nach Namen (Zielkontrolle) als auch per Los erfolgen. Wettkampfkontrollen finden grundsätzlich nach Beendigung des Wettkampfes statt. Bei internationalen Wettkämpfen arbeitet die NADA mit den internationalen Verbänden zusammen.

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