Abwehr unberechtigter Amazon-Beschwerden: LG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung
Das Landgericht Düsseldorf hat kürzlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung (Az. 34 O 37/24) entschieden, dass Anbieter, die auf Amazon unberechtigt wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzungen gemeldet werden, rechtlich gegen diese Behinderung vorgehen können. Die Entscheidung zeigt, dass es durch ein schnelles gerichtliches Vorgehen möglich ist, dem missbräuchlichen Verhalten von Mitbewerbern rasch und wirksam Einhalt zu gebieten.
Der Fall
Im vorliegenden Fall hatte ein Wettbewerber über Amazon eine Schutzrechtsverletzung gemeldet, was zu einer Sperrung der Angebote des betroffenen Anbieters führte. Dieser konnte jedoch glaubhaft machen, dass die Produkte rechtmäßig vertrieben werden und die Vorwürfe unzutreffend sind. Trotz Aufforderungen zur Rücknahme blieb die Beschwerde bestehen. Dies führte schließlich zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung, um die Behinderung schnell zu stoppen und das betroffene Angebot wieder verfügbar zu machen.
Unberechtigte Schutzrechtsmeldungen auf Amazon: Ein verbreitetes Problem
Für viele Händler auf Amazon stellt das Phänomen der unberechtigten Schutzrechtsmeldungen eine ernsthafte Bedrohung dar. Mitbewerber nutzen häufig die Möglichkeit, Schutzrechtsverletzungen zu behaupten, um konkurrierende Angebote vorübergehend aus dem Verkehr zu ziehen. Amazon sperrt bei solchen Beschwerden die Produkte oft sofort, ohne den Anspruch eingehend zu prüfen, was den Verkauf blockiert und Umsatzeinbußen verursacht.
Diese Methode, in der auch eine gezielte Behinderung zu sehen ist, wird als Teil der „fiesen Tricks der Betrüger“ im Amazon-Umfeld beschrieben. Einen detaillierten Überblick zu den häufigsten Methoden finden Sie in unserem Beitrag
Der hier vorliegende Methode ist dort unter Ziffer 9 aufgeführt und zeigt exemplarisch, wie schnell eine gezielte Wettbewerbsbehinderung über Plattformbeschwerden eingeleitet werden kann und welche Folgen dies für die betroffenen Händler haben kann.
Gerichtliche Entscheidung und Folgen
Das Landgericht Düsseldorf sah in der unberechtigten Beschwerde eine gezielte wettbewerbsrechtliche Behinderung und erkannte in der einstweiligen Verfügung ein angemessenes und schnelles Mittel, diese zu unterbinden. Mit der Verfügung wurde der Gegenseite untersagt, weitere Beschwerden über das Angebot des betroffenen Händlers bei Amazon zu erheben. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen empfindliche Ordnungsmittel: ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder alternativ sogar Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Bei wiederholten Verstößen könnte die Haftdauer auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden.
Fazit
Die Entscheidung zeigt, dass sich betroffene Händler effektiv und ohne lange Verzögerung gegen unberechtigte Schutzrechtsanzeigen auf Amazon wehren können. Der Einsatz einer einstweiligen Verfügung bietet eine effektive rechtliche Lösung, um sich gegen missbräuchliche Behinderungen zur Wehr zu setzen und den Handel auf Plattformen wie Amazon wieder aufzunehmen. Die Drohung hoher Ordnungsmittel verstärkt die abschreckende Wirkung für Wettbewerber, die solche unlauteren Mittel einsetzen möchten. Weitere Informationen zu gängigen Tricks und wie sie sich dagegen schützen können, finden Sie in unserem Beitrag