Die alberne Abmahnung
“Im Januar mahnten die Betreiber von “Marions Kochbuch” Blogger wegen eines Brötchenfotos ab – auch da betrug der Streitwert ihrer Meinung nach 6000 Euro. […] Nur: Darüber hat nie ein Gericht entschieden. Der Abgemahnte zahlte.”
Wie die Landgerichte Köln oder Hamburg wahrscheinlich entscheiden würden und es regelmäßig in vergleichbaren Fällen tun, haben wir hier bereits besprochen. Der Streitwert korrespondiert exakt mit dem Gegenstandswert aus den Brötchenabmahnungen.
Man mag es albern finden, aber nach geltendem Recht ist die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Brötchenbildern (wie der Diebstahl von Brötchen) nun einmal strafbar – was der Spiegel nicht erwähnt. Nicht zuletzt deshalb setzen die Landgerichte mit speziellen Urheberrechtskammern hohe Streitwerte an und finden solche Verstöße auch nicht albern. Das würde selbst dann gelten, wenn es der Urheber – wie vom Spiegel gemutmaßt – auf Urheberrechtsverletzungen anlegt. Wie bei “echtem” Eigentum bleibt es dabei, dass der Urheber sich für seine Rechte nicht rechtfertigen, sie kennzeichnen oder wegschließen muss, damit sie geschützt sind.
Deshalb empfiehlt sich neben dem Blick in den Spiegel immer auch ein Blick in die Rechtsprechung, die man natürlich kritisieren, aber nicht ignorieren darf. Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert, der kann kämpfen. Vor Gericht wird er dabei aber wahrscheinlich weniger Chancen haben als in Berlin oder Brüssel. Da spricht man immer mal wieder vom “Schutz des geistigen Eigentums”, findet in manchen Fällen Abmahnungen wegen Verletzung dieses Rechts aber dann auch nicht so gut und versteht irgendwie nicht, warum die Gerichte Gesetze immer so konsequent anwenden müssen.