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Entfernung von Metadaten aus Bilddateien

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Entfernung von Metadaten
© andranik123 – Adobe Stock

Bilddateien enthalten Metadateien, aus denen Informationen etwa zum Urheber eines Fotos hervorgehen. Doch ist Metadateien entfernen einfach so ohne Urheberrechtsverstoß möglich? Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Entfernung zumindest Unterlassungsansprüche auslösen kann (OLG Köln, Urteil vom 02.06.2023, Az. 6 U 17/23).

Metadaten von Bilddateien enthalten Informationen zum Urheber, zum Aufnahmedatum oder zur Blendeneinstellung und Belichtungsdauer. Ein bekannter Metadaten-Standard etwa bei JPEG-Dateien ist das EXIF-Format.

Nach § 95c Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG) dürfen von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes angebracht ist, die Entfernung unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert. Nach § 95c Abs. 3 UrhG dürfen Werke, bei denen entsprechende Informationen unbefugt entfernt oder geändert wurden, auch nicht unbefugt verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Öffentliche Zugänglichmachung von Metadaten nur mit Erlaubnis

Der Antragsgegner in dem Verfahren vor dem OLG Köln hatte 268 Bilddateien des Antragsgegners mit dem Content-Management-System Wordpress auf seine Webseite hochgeladen und die zuvor vorhandenen Metadaten gelöscht.

Der Antragssteller war jedoch nicht berechtigt, die Metadaten in die Bilddateien einzutragen. Er hatte nämlich mit dem Antragsteller wegen von diesem begangener Straftaten vereinbart, dass dessen Name nicht auf der Webseite auftaucht. Hätte der Webseiteninhaber sich daran nicht gehalten, so das OLG Köln, hatte die Gefahr bestanden, dass Mitglieder seiner Gemeinde oder auch Pressevertreter den Namen des Antragstellers über Google einschließlich der Google-Bildersuche suchen. Dies habe der Reputation des Antragsgegners erheblichen Schaden zufügen können, heißt es im Urteil.

Urheberrechtsverstoß durch Entfernung von Metadaten?

Die Entfernung von Metadaten aus Bilddateien durch einen Webseiteninhaber stelle keine unbefugte öffentliche Zugänglichmachung der Lichtbilder ohne Metadaten dar, wenn der Fotograf, der die Internetseite ursprünglich auch mit von ihm angefertigten Fotos gestaltet, nicht berechtigt war, die Metadaten in die Bilder einzutragen, entschied das OLG Köln.

Im konkreten Fall verneinte das Gericht eine objektiv unbefugte Entfernung von Metadateien im Sinne von § 95 Abs. 1 UrhG und auch eine unbefugte öffentliche Zugänglichmachung ohne Metadaten im Sinne von § 95 Abs. 3 UrhG.

Kein Urheberrechtsverstoß, aber Unterlassungsanspruch möglich

Nach Auffassung des OLG Köln verletzt ein Verstoß gegen § 95c Abs. 1, Abs. 3 UrhG weder das Urheberrecht noch ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht im Sinne der §§ 97 Abs. 1 S. 1 und 98 Abs. 1 S. 1 UrhG, welche den Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz und die Abmahnung regeln. In Betracht komme aber ein auf die §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 95c Abs. 1 und 3 UrhG gestützter Unterlassungsanspruch.

Wer Metadaten entfernen oder verändern möchte bei Bildern, deren Urheber er nicht ist, sollte daher stets prüfen, ob er über die erforderliche Berechtigung verfügt, um nicht gegen das Urhebergesetz zu verstoßen, wenn eine öffentliche Zugänglichmachung der Bilder erfolgen soll.

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