12.000 Verfahren wegen illegalen Downloads im OLG-Bezirk Köln im Jahr 2010
Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, waren allein an den Landgerichten Köln, Bonn und Aachen im Jahr 2010 12.000 Zivilverfahren wegen illegaler Downloads anhängig. In diesen Verfahren ging es um den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG, wonach die Provider durch einen richterlichen Beschluss verpflichtet werden, die Daten der Anschlussinhaber mitzuteilen. Da dieser Auskunftsanspruch besonders dringlich zu behandeln ist, weil die Provider die Daten der Anschlussinhaber in der Regel sehr schnell löschen, sind bis zu 12 Richter täglich mit diesen Verfahren befasst, und das bei einem generellen Personalmangel, wie der Präsident des Oberlandesgericht Köln Johannes Riedel erklärt.
Er ist zudem der Auffassung, dass im Anschluss an diese gerichtlichen Auskunftsverfahren in aller Regel die Gerichte nicht mehr bemüht werden, sondern die Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich geregelt werden. Dies beobachten wir allerdings gerade in jüngster Zeit ganz anders. Immer mehr Kanzleien, die Rechteinhaber vertreten, – wie auch wir – setzen ihre Unterlassungs- und insbesondere auch die Zahlungsansprüche konsequent gerichtlich durch. Mit einem Anstieg der Gerichtsverfahren wegen illegalen Downloads in Zukunft ist also zu rechnen. Insofern wären die Gerichte gut beraten, ihr Personal aufzustocken. (nh)
(Bild: © mankale – Fotolia.com)
Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, waren allein an den Landgerichten Köln, Bonn und Aachen im Jahr 2010 12.000 Zivilverfahren wegen illegaler Downloads anhängig. In diesen Verfahren ging es um den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG, wonach die Provider durch einen richterlichen Beschluss verpflichtet werden, die Daten der Anschlussinhaber mitzuteilen. Da dieser Auskunftsanspruch besonders dringlich zu behandeln ist, weil die Provider die Daten der Anschlussinhaber in der Regel sehr schnell löschen, sind bis zu 12 Richter täglich mit diesen Verfahren befasst, und das bei einem generellen Personalmangel, wie der Präsident des Oberlandesgericht Köln Johannes Riedel erklärt.
Er ist zudem der Auffassung, dass im Anschluss an diese gerichtlichen Auskunftsverfahren in aller Regel die Gerichte nicht mehr bemüht werden, sondern die Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich geregelt werden. Dies beobachten wir allerdings gerade in jüngster Zeit ganz anders. Immer mehr Kanzleien, die Rechteinhaber vertreten, – wie auch wir – setzen ihre Unterlassungs- und insbesondere auch die Zahlungsansprüche konsequent gerichtlich durch. Mit einem Anstieg der Gerichtsverfahren wegen illegalen Downloads in Zukunft ist also zu rechnen. Insofern wären die Gerichte gut beraten, ihr Personal aufzustocken. (nh)