Bewertungsportale: Grenzen des Rechts auf Anonymität?
Am 1. März dieses Jahres wird der BGH seine Entscheidung in der Sache VI ZR 34/15 verkünden. Es geht wieder einmal um eine negative Bewertung eines Zahnarztes auf dem Internetportal Jameda.
Der betroffene Arzt war u.a. anonym unter den Punkten «Behandlung», «Aufklärung» und «Vertrauensverhältnis» jeweils mit der Schulnote 6 bewertet worden. Das Bewertungsportal entfernte zunächst die Bewertung, stellte sie aber nach erfolgter Prüfung wieder online. Grund hierfür war nach dem Vorbringen des Betreibers von Jameda, dass man u. a. auch mit dem Bewerter Rücksprache gehalten habe. Da der Arzt davon ausgeht, dass die Bewertung gerade nicht auf einer tatsächlichen Behandlung beruhte und Jameda keine weiteren Auskünfte über den Bewerter mitteilen wollte, ging er gerichtlich gegen das Bewertungsportal vor und forderte dieses unter Berufung auf die Störerhaftung zur Unterlassung der Verbreitung der fraglichen Bewertung auf.
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, weil der Bundesgerichtshof die Grenzen der Störerhaftung und damit die den Bewertungportalen als Host-Provider obligenden Prüfpflichten neu definieren wird.
Der Bundesgerichtshof hat den Fall bereits am 15.12.2015 verhandelt.
WDR 5 hat diesen Verhandlungstermin vor dem BGH bereits am 16.12.2015 zum Anlass genommen, die Problematik der Anonymität in Bewertungsportalen im Tagesgespäch zu diskutieren. Unter dem Titel “Anonym und grob – Bewertungen im Internet” diskutierte Achim Schmitz-Forte mit den Hörern und Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. die widerstreitenden Interessen im Falle von anonym getätigten Bewertungen. Der Beitrag kann hier noch einmal angehört werden. Wir werden weiter über den Fall berichten. (ha)
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