getty images: Lizenzschadensersatz für 6 Lichtbilder 10.460,00 Euro
Das ging wohl mächtig nach hinten los:
Ein von getty images Abgemahnter hatte vor dem Landgericht München I negative Feststellungsklage erhoben, da er der Auffassung war, dass getty nicht berechtigt sei, entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Des Weiteren sei fraglich, ob die Lichtbilder überhaupt urheberrechtlich schutzfähig seien. Schon hier wird einem ein bisschen mulmig und man denkt an den engagierten Familien- oder Steuerrechtler auf dem Kreuzzug gegen die Ungerechtigkeit.
Es kommt aber noch besser. getty nahm die Vorlage nämlich dankend auf und erhob Widerklage auf Zahlung von 10.460,00 € für die unberechtigte Nutzung der Bilder.
Das Gericht (LG München I, Urteil v. 18.09.2008, Az. 7 O 8506/08) wies die ursprüngliche Klage ab und gab getty vollumfänglich Recht. Der ursprüngliche Kläger habe nicht nur grundsätzlich einen angemessenen Lizenzschadensersatz zu zahlen, sondern dieser werde auch noch verdoppelt, da der Urheber nicht genannt worden sei.
Aua.
Klarer kann ein Anwaltsregressfall wohl nicht sein. (la) Zum Urteil