"Ihr Internetzugang wurde abgeschaltet…"
In dem System soll die so genannte “three strikes”-Regel Anwendung finden: Beim ersten mal gibt es eine Verwarnung per E-Mail, dann eine “Internetsuspendierung” und notfalls folgt die Zwangsabschaltung. Ob dieses Sytem wirklich effektiv durchgesetzt werden kann, bezweifeln natürlich die Provider.
Interessant ist, dass man auch im Vereinigten Königreich mit Rechteverletzungen Dritter zu kämpfen hat, die sich – etwa über ein offenes WLAN – in fremde Netze einschalten. Dafür gibt es in England einen wunderbaren Ausdruck: “wi-fi piggybacking”. (zie)