Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

Nacktfotos von einem bekannten deutschen Sänger und Musikproduzenten kosten 40.000,00 EUR

Your contact person

Das Landgericht Hamburg (Urteil v. 29.05.2009, Az. 324 O 951/08) hat einem bekannten Sänger und Musikproduzenten 40.000,00 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem dieser in einer Zeitrschfit nackt beim Baden abgebildet worden war. Zu den Bildern hieß es dort unter anderem:

“D., wie Gott ihn schuf – was für ein Anblick! Ehrlich, für seine 53 Jahre hat D. B. noch ein ziemlich knackiges Popöchen und seine Brust- und Bauchmuskulatur sind bestens in Schuss. Kein Wunder also, dass sich der Pop-Titan gerade eine der beliebten FKK-Buchten der C. zum Nacktbaden ausgesucht hat – so konnte er seinen Astral–Körper nahtlos bräunen lassen.”

Das Gericht sprach dem Kläger zwar nur die Hälfte der geforderten 80.000,00 EUR zu, betonte aber, dass der Betrag von 40.000,00 EUR erforderlich sei, um die erforderliche Genugtuung zu erreichen, da es sich um eine schwerwiegende Rechtsverletzung gehandelt habe. Auch wenn der Sänger und Musikproduzent sein Leben in der Vergangeheit der Öffentlichkeit präsentiert habe, so habe er sich doch nie unbekleidet ablichten lassen. (la) Zum Urteil

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht