Neu bei Amazon: Einheitliches Einkaufserlebnis für Kunden, weitere Abmahnfalle für Händler
Gestern haben Onlinehänder auf der Amazonplattform die folgende E-Mail erhalten:
„Guten Tag,
um den Käufern ein einheitliches Einkaufserlebnis zu bieten, sind Verkäufer bei Amazon verpflichtet, Rückgabebedingungen anzubieten, die mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgabebedingungen von Amazon. Um dies für die Käufer transparent zu machen, werden wir die Informationen im Abschnitt “Rückgabe und Erstattungen” Ihrer Verkäufer-Seiten am 6. August 2012 ändern und einen Hinweis anzeigen, dass Käufer gemäß der Amazon-Rückgabebedingungen Artikel an Sie zurücksenden können.
Der neue Hinweis wird die Käufer auf die Rückgabebedingungen von Amazon verweisen. Es ist Käufern weiterhin möglich, sich an Sie zu wenden, um sich über eventuelle günstigere Regelungen zu informieren. Wenn Sie Versand durch Amazon verwenden, wird wie bisher auf die Rückgabebedingungen von Amazon verwiesen.
Auf der folgenden Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zu den Rückgabebedingungen von Amazon.de:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13413131Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Verkäuferservice. Sie erreichen dieses Team über den Link “Verkäuferservice” unten auf den Verkäuferkonto-Seiten.
Freundliche Grüße
Amazon Services Europe”
Die kurze Mitteilung kommt mir ihren „freundlichen Grüßen“ unscheinbar daher, hat es aber in sich.
Abmahnfalle mit freundlichen Grüßen
Sie bedeutet nämlich, dass Amazon ab dem 6.8.2012 Verkäufern in die ohnehin schon unübersichtlichen und vor allem rechtsunsicheren Angebotsvorlagen eine vorgefertigte eigene Widerrrufsbelehrung einsetzt und somit eine weitere Abmahnfalle einbaut.
Denn Verkäufer müssen ab diesem Zeitpunkt natürlich darauf achten, dass die vorgefertigten Informationen Amazons nicht mit den eigenen Widerrufs- bzw. Rückgabebedingeun davon abweichen bzw. dazu in Widerspruch stehen.
Als hätten Onlinehändler nicht schon genug Sorgen, setzt Amazon auf seine oft – gelinde gesagt – wenig durchdachten Gestaltungen noch einen drauf. Allein der Amazon-“Bilderservice”, bei dem wildfremde Dritte durch Verkäufer nicht kontrollierbares Bildmaterial zu Angeboten hochladen können, bereitet Händlern mehr Ärger, als es den Käufern nutzt. Wir berichteten. Auch dieser “Service” Amazons geht zu Lasten der Onlinehändler.
Bitte teilen Sie uns doch Ihre Erfahrungen mit der neuen Gestaltung mit! (la)