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Cookie-Banner von Focus Online datenschutzwidrig

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Cookie-Banner
Foto von Lukas Blazek auf Unsplash

Das Landgericht München hat entschieden, dass der Cookie-Banner von Focus Online gegen den Datenschutz verstößt (LG München, Urteil vom 29.11.2022, Az. 33 O 14776/19).

 

 

 

 

Die Betreiberin von Focus Online wurde vom Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen in Deutschland verklagt. Grund: Focus.de nutzte zu Analyse- und Marketingzwecken eine Software zur Verwaltung von Nutzerpräferenzen, eine sogenannte Consent Management Platform, kurz CMP. Die CMP entsprach dem sogenannten TCF-Standard. Beim Aufruf von focus.de wurden Cookies auf dem Rechner des Nutzers gesetzt. Außerdem wurde ein sogenannter TC String, eine codierte Zeichenkette, durch die CMP auf dem Rechner des Webseitenbesuchers gespeichert.

Klage durch Verbraucherschützer

Der Verbraucherverband rügte, dass auf der ersten Schicht der CMP die Verarbeitungszwecke der erhobenen Daten unvollständig angegeben würden. Zudem liege eine Irreführung über die Rechte von Verbrauchern nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor, da gleichzeitig eine Zustimmung abgefragt und sich auf „berechtigte Interessen“ in Bezug auf ein und dieselben Tracking-Dienste berufen werde.

Cookie-Banner mit CMP

Besonders invasiv in Datenschutzrechte von Verbrauchern eingreifende Verarbeitungszwecke würden erst auf der zweiten Schicht des Cookie-Banners nach weiteren Klicks und mehrfachem Scrollen angegeben. So sei nicht nur der Aufruf der Verlinkung „Einstellungen“ auf der ersten Schicht des Cookie-Banners erforderlich. Besonders weitreichende Verarbeitungszwecke würden unter der Rubrik „Zusatzfunktionen“ getarnt, eine Zustimmung zu diesen Zwecken werde jedoch nicht erteilt.

Das LG München stellte auf die Klage hin einen Verstoß gegen § 25 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) fest. Danach ist die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.

Keine wirksame Einwilligung nach TTDSG

Laut LG München verstößt es gegen § 25 TTDSG, wenn der Betreiber einer Webseite es veranlasst, dass Cookies auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert und zum „Tracking“ des Nutzers genutzt werden, ohne eine wirksame Einwilligung der betroffenen Nutzer einzuholen.

Eine Einwilligung sei nicht deshalb freiwillig, weil der Nutzer diese in vollem Umfang erteile. Sie sei auch nicht freiwillig, wenn der User entweder durch Betätigung einer Schaltfläche „Einstellungen“ eine gesonderte Auswahl treffen müsse oder ansonsten vor die Wahl gestellt sei, die Webseite nicht nutzen zu können.

Domainübergreifende Auswertung des Nutzerverhaltens

Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Telemedien Informationen auf dem Endgerät des Nutzers zu speichern oder auf Informationen zuzugreifen, die bereits im Endgerät der Nutzer gespeichert sind, sofern dies für den Betrieb der Website nicht unbedingt notwendig ist, ohne vorab eine informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer hierfür einzuholen.

Manche Webseitenanbieter versuchen, Zustimmungsbanner so zu gestalten, dass möglichst weitreichende Einwilligungen gegeben werden. Dabei werden z. B. Zustimmungsflächen farblich hervorgehoben, um Besucher zu irritieren bzw. zum Klicken auf diese zu animieren. Zuweilen bewegt sich die Gestaltung nah am rechtlich Zulässigen, wobei angesichts der noch jungen DSGVO aber auch noch ein großer Unklarheitsfaktor besteht, was in diesem Bereich eigentlich genau rechtlich zulässig ist und was nicht. Das Urteil des LG München hat die Voraussetzungen einer Zustimmung beim Einsatz einer CMP nun klar festgelegt.

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