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Cookie- Verwendung – Keine Zustimmung allein durch Nutzung

Cookies keine Zustimmung durch Nutzung
Photo by Sara Sperry on Unsplash

Die Nutzerin bzw. der Nutzer einer Website muss der Verwendung von Cookies explizit zustimmen. Der bloße Umstand der Weiternutzung impliziert keine Einwilligung.

Insoweit erklärte das Landgericht Köln einen Cookie-Banner mit der Formulierung „Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie… zu“ für rechtswidrig (LG Köln, Beschluss v. 13. April 2021, Az. 31 O 36/21).

Telemediengesetz bestimmt die Anforderungen

Diese Klausel sei, so das LG Köln, nicht mit § 15 Abs.3 TMG vereinbar. Dort heißt es, dass „der Diensteanbieter“ nur dann „für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen“ dürfe, „sofern der Nutzer dem nicht widerspricht“. Dazu habe der Diensteanbieter „den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach § 13 Abs. 1 hinzuweisen“.

Explizite Zustimmung nötig

Und genau an diesem vom Diensteanbieter abzufragenden Nicht-Widersprechen mangele es, wenn dieser keine explizite Einwilligung der oder des Betroffenen einholt. Denn darauf laufe die Feststellung eines fehlenden Widerspruchs nach der Rechtsprechung des BGH schließlich hinaus: Die Gesetzesnorm, so die Karlsruher Richter, sei dahingehend auszulegen, dass es bei der Erstellung von Nutzerprofilen für Werbezwecke einer ausdrücklichen Zustimmung bedürfe.

Konkludente Einwilligung nicht möglich

Hier nun fehle es an der notwendigen Einwilligung durch den User, stellte das LG Köln klar, denn das Konzept der Zustimmung erschöpfe sich nicht darin, dass man die Nutzerin oder den Nutzer entscheiden lässt, bei Nicht-Zustimmung die Website einfach zu verlassen oder umgekehrt, wenn sie oder er de facto fortfährt, daraus zu schließen, dass sie oder damit implizit – vielleicht zähneknirschend – zustimmt. Eine konkludente Einwilligung gebe es im Kontext der Verwendung von Cookies nicht, so die Kölner Richter.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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