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Prominente in privater Angelegenheit sind kein Paparazzi-Freiwild

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Grönemeyers Paparazzi wegen uneidlicher Falschaussage und falscher Verdächtigung verurteilt
Photo by Ethan Haddox on Unsplash

Am 7.3.2019 entschied das Kölner Landgericht über einen Vorfall von 2014 am Köln/Bonner Flughafen, bei dem Herbert Grönemeyer in eine handgreifliche Situation mit zwei Paparazzi gekommen war.

Das Strafurteil des Gerichts richtete sich gegen die einst vermeintlichen Opfer und verurteilte sie wegen uneidlicher Falschaussage und falscher Verdächtigung: Die Fotografen hätten den Prominenten in eine Falle gelockt.

Der vorsitzende Richter Achim Hengstenberg entschied aufgrund der Überzeugung, die Fotografen hätten Grönemeyer an besagtem Tag bewusst in die aufgeheizte Situation gebracht und diesen zu handgreiflichen Handlungen provoziert, um diese dann fotografieren zu können. Die beiden Angeklagten beharrten bis zuletzt auf ihrem Standpunkt, Grönemeyer habe sie ohne Grund beim Fotografieren geschlagen (LG Köln, Urteil v. 7.3.2019, Az. 101 KLs 7/17).

Virales Video zeigte Grönemeyer in unschönem Licht

Im Jahre 2014 war Herbert Grönemeyer auf einem viral verbreiteten Video zu sehen gewesen, das zeigte, wie er wütend auf die Kamera der Fotografen zustürmte und mit seiner Tasche umher schlug. Es schien, als werfe er eine Person zu Boden. Kadir I. und Jens K. zeigten Grönemeyer wenige Tage später wegen schwerer Körperverletzung an. Angebliche Folgen des vermeintlichen Gewaltangriffs vom 21. Dezember 2014 waren unter anderem mehrere Prellwunden und ein verstauchter Finger.

Ein vielversprechender Tag für die Paparazzi, für die dann doch alles schief ging? Nachdem die Fotografen sich in Widersprüche verstrickt hatten, hielt das Gericht die Geschichte für nicht glaubwürdig. Das Verfahren wurde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, und die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Köln nahm nach weiterer Beweissicherung umgekehrt Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage und falscher Verdächtigung gegen die beiden Fotografen auf.

Der perfide Plan ging zunächst auf

Auch dieses Verfahren ging nicht gut für die Paparazzi aus. Das Gericht war der Auffassung, Grönemeyer handelte in Notwehr, als er mit seiner Tasche nach einem Paparazzo schlug. Die zwei Angeklagten hätten von vornherein geplant, seine wütende Reaktion zu filmen, nachdem sie auch seinen Sohn und seine Lebensgefährtin mit ihrer Linse einfingen. Dies gelang ihnen. Jedoch habe Grönemeyer ein hohes Gut seiner Familie verteidigt: Das Recht am eigenen Bild.

Außerdem führte Richter Hengstenberg zur Begründung aus, die Männer hätten sich zur Unterstreichung ihrer Vorwürfe sogar selbst Verletzungen zugefügt haben oder haben lassen müssen, da die Behauptungen mit dem Inhalt des Videobeweismaterials nicht übereinstimmten, so mehrere Gutachter, die das Gericht beauftragt hatte. Dies sei besonders perfide. Der als Zeuge geladene Grönemeyer beschrieb den Vorfall als „Kesseltreiben“.

Handeln nach Leitfaden

Im Vorfeld hatte das Landgericht Köln bereits diversen Boulevardmedien die Berichterstattung untersagt (LG Köln, Urteil. v. 5.7.2017, Az. 28 O 177/15, 28 O 178/15 und 28 O 225/15). Auch das Video durfte nicht mehr verbreitet werden , da schon zu jenem Zeitpunkt das Gericht der Überzeugung war, dass die genannten Behauptungen unwahr sind und diese Grönemeyer in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen (OLG Köln, Urteil v. 9.3.2017, Az. 15 U 46/16).

Die Angeklagten sollen sich an einen Leitfaden des in der Szene bekannten Paparazzo Hans Paul gehalten haben, der darin das Fotografieren von Angehörigen als Mittel zur absichtlichen Provokation von Prominenten beschreibt.

Strafe sogar über dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft

Beide Betroffenen erhielten ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Falschaussage und falscher Verdächtigung. Die Richter gingen damit sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Diese hatte für beide lediglich acht Monate vorgesehen. Zudem verhängte das Gericht für einen Angeklagten 6750 Euro, für den anderen 900 Euro Geldstrafe.

Es macht den Anschein, dass die Richter des Landgerichtes Köln ein Vorgehen in dieser Art besonders bestrafen und möglicherweise ein Zeichen haben setzen wollen. Gerade aufgrund der hiermit einhergehenden hohen kriminellen Energie bei der Tat, eine nachvollziehbare Entscheidung. Wenn auch keine rechtskräftige: Die Verteidiger kündigten bereits an, in Berufung gehen wollen, um den von ihnen geforderten Freispruch zu erwirken.

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