Was ist eine Einstweilige Verfügung?
Die einstweilige Verfügung ist dem vorläufigen Rechtsschutz zuzuordnen. Sie stellt eine gerichtliche Entscheidung dar, welche noch vor Erledigung des eigentlichen Klageverfahrens, ergeht. Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung sind der Verfügungsanspruch und der Verfügungsgrund. Als Verfügungsanspruch kommen nur solche in Betracht, welche nicht auf die Zahlung von Geld gerichtet sind. Der Hauptanwendungsfall ist der Unterlassungsanspruch.
Ein Verfügungsgrund liegt bei der Eilbedürftigkeit der Entscheidung vor. Zusätzlich zur Eilbedürftigkeit muss ein irreparabler Schaden drohen, welcher durch das Abwarten der Hauptsacheentscheidung entsteht. Durch die kurze Verfahrensdauer bedingt ist eine ordentliche Beweisaufnahme nicht möglich, sodass Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund ,,nur’’ glaubhaft gemacht werden müssen. Bei der Glaubhaftmachung der entscheidungserheblichen Tatsachen genügt ein geringerer Grad an Wahrscheinlichkeit als bei einer ordentlichen Beweisaufnahme.
Eine einstweilige Verfügung macht bspw. dann Sinn, wenn die eigene Reputation durch eine falsche Berichterstattung in den Medien gefährdet ist.
Unsere Leistungen zum Thema Einstweilige Verfügung
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen