Update zur einstweiligen Verfügung gegen “Martin Ismail” wegen der Google Fonts-Abmahnungen
Die Nachricht zu der von LHR Rechtsanwälte beim Landgericht Baden-Baden erwirkte einstweilige Verfügung gegen “Martin Ismail” haben viele mit Interesse gelesen. Vielen Dank für das Feedback und die Resonanz. Unsere Telefone stehen seither nicht mehr still und die E-Mail-Postfächer laufen über. Wir versuchen selbstverständlich, auch weiterhin alle Anfragen zu beantworten.
Mittlerweile gibt es Neuigkeiten im einstweiligen Verfügungsverfahren.
IG Datenschutz veröffentlicht Statement auf Internetseite
Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung haben sich die “IG Datenschutz” bzw. die Hintermänner der “Interessengemeinschaft” auf der Webseite https://igdatenschutz.de/ mit einem ausführlichen Statement zu Wort gemeldet. Darin heißt es u.a.
[…] Derzeit kursieren im Internet verschiedene unwahre Tatsachen und unserer Ansicht nach falsche Rechtsansichten.
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei Martin Ismail um eine tatsächliche Person handelt, die eins der Mitglieder der IG-Datenschutz darstellt. Auch bei unserem rechtlichen Beistand, Rechtsanwalt Kilian Lenard, handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Die versendeten Nachrichten mit der Zahlungsaufforderung und die Aufforderung, Google-Fonts zu entfernen, stellen kein „Fake“ dar, sondern dienen der Durchsetzung des Rechts der betroffenen Personen als auch der Durchsetzung des Datenschutzrechtes […]
Weiter heißt es insbesondere zu unserem Vorgehen und unserer Kanzlei:
[…] Die Anwälte LHR verbreiten derzeit im Netz, dass gegen unser Mitglied Martin Ismail eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Vorgehens gegen Google Fonts Verstöße erlassen wurde.
In dem Verfahren wurden wir bisher nicht gehört und haben hiergegen Widerspruch eingelegt. Offen ist insoweit, auf welcher Grundlage die Verfügung erlassen wurde.
Die Anwälte LHR machen hier die diffuse Verletzung einer dritten Person gelten, die in dem Google Fonts Verfahren gar nicht angegangen wurde. […]
[…] Der Ausgang des Verfahrens dürfte daher derzeit nicht bestimmbar sein. Wir werden jedoch hiergegen mit allen Möglichkeiten vorgehen, denn, dass die im Verfahren an sich genannten Personen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen haben, wird nicht angegangen. […]
Statement enthält unwahre Tatsachenbehauptungen
Diese Behauptungen sind z.T. falsch und zeigen, wie genau man es auf Seiten der Massenabmahner mit der Wahrheit nimmt. Sie könnten weitere Verfahren für Herrn Ismail bzw. seine “IG Datenschutz” nach sich ziehen.
Gestern erreichte uns nämlich ein Schreiben einer Kölner Anwaltskanzlei, in der die Vertretung von Herrn Ismail in dem eV-Verfahren angezeigt wird. Auf die Details und den konkreten Inhalt des Schreibens möchten wir an der Stelle nicht näher eingehen. Nur so viel: Entgegen der Ankündigung der “IG Datenschutz” in ihrem Statement sind bislang keine Rechtsmittel eingelegt worden. Vielmehr enthält das Anwaltsschreiben einen vielsagenden Vergleichsvorschlag. Ob die Mandantin diesen annimmt, bleibt abzuwarten. Es bleibt spannend.
Hier noch einmal der Hinweis auf unsere FAQ für Betroffene: