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OLG Köln: Logo auf Modell ist keine Markenrechtsverletzung

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Modell Markenrechtsverletzung
Photo by Jack Blueberry on Unsplash

Ein Modell ist die Darstellung der Wirklichkeit, nur etwas einfacher, kleiner, überschaubarer. Zur abgebildeten Wirklichkeit gehören auch Marken und deren Logos. Modellbauer haben es gerne möglichst wirklichkeitsgetreu, so dass diese Wort- oder Bildmarken auch auf Modellen von Zügen, Fahrzeugen und Gebäuden erscheinen. Eine Markenrechtsverletzung?

Ein LKW-Modell, eine Modellbau-Lagerhalle

Nein, zumindest nicht in einem Fall, den das OLG Köln zu entscheiden hatte. Dabei ging es um die Verwendung des als Wort- respektive Bildmarke geschützten Logos eines Logistikunternehmens auf einem Modellbau-LKW und einer Modellbau-Lagerhalle. Das OLG beschloss, dass bei dieser Nutzung des Logos keine Markenrechtsverletzung vorliegt (OLG Köln, Urteil vom 29.4.2022, Az.: 6 U 178/21). Es hob damit das zuvor ergangene Urteil des LG Köln auf.

Keine Rufausnutzung, keine Beeinträchtigung der Wertschätzung – kein Unterlassungsanspruch

Die Begründung des Berufungsgerichts: Eine Ausnutzung des Rufs oder eine Beeinträchtigung der Wertschätzung der eingetragenen Marken finde durch die Verwendung des Logos im Modell nicht statt. Genau das ist aber Bedingung, um als Markeninhaber die Nutzung zu untersagen bzw. einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung zu haben (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 MarkenG). Zwar profitiere der Modellhersteller von der Übernahme des guten Rufs der Marke auf sein Spielzeug, weil das, so das OLG Köln „die Attraktivität seiner Modelle erhöhen und Sammelanreize bieten“ könne, was jedoch nicht zu verhindern sei, weil und soweit es nun mal um die „Nachbildung von Objekten“ geht, „die es in der Wirklichkeit gibt“. Das ist die Definition des Modells, die dem Markenschutz an dieser Stelle entgegensteht.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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