OLG Hamburg: Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln verpflichtend
Nochmal ein Beschluss zur Grundpreisangabe. Über das „Wie“ im Einzelhandel allgemein hat der BGH kürzlich in einer Entscheidung klar gestellt, dass der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angegeben werden muss (BGH, Urteil v. 19.5.2022, Az.: I ZR 69/21). Dabei geht es um Artikel, die über Mengenangaben verkauft werden, bei denen also eine absolut bemessbare Größe (etwa das Gewicht) ein Kriterium bei der Kaufentscheidung ist.
Keine Ausnahme für Aminosäureprodukte
Hinsichtlich der Frage, wann überhaupt ein Grundpreis anzugeben ist, hat das OLG Hamburg ein Urteil gesprochen (OLG Hamburg, Beschluss v. 20.1.2022, Az.: 3 U 66/21). Demnach muss auch bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform eine Grundpreisangabe erfolgen. In dem zu entscheidenden Fall ging es um Aminosäureprodukte, die im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 PAngVO nach Gewicht angeboten werden und damit, so die Hamburger Richter, unter die Vorschrift der für die Grundpreisangabepflicht bei der Preisauszeichnung einschlägigen Norm fallen. Der entscheidende Punkt ist dabei, dass Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten, für die keine Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden kann – „unstreitig“, wie das OLG Hamburg betont.
Rechtslage nicht unumstritten
Ganz so eindeutig ist die Sicht auf Nahrungsergänzungsmittel im Kontext der PAngVO allerdings nicht. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das Hamburger Urteil deckt sich im Ergebnis mit Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG Celle, während das OLG Köln in einem Beschluss auch schon eine abweichende Rechtsansicht vertrat.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.