OLG Stuttgart: Das Einlösen von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer ist nicht unlauter – Wettbewerbszentrale legt Revision ein
In den USA ist es Gang und Gäbe, in Deutschland ein Novum: Die Werbung damit, auch Gutscheine oder Sonderangebote der Konkurrenz einzulösen. Die Drogeriemarktkette…