LG Köln: Regelstreitwert von 3.000 Euro bzw. 6.000 Euro bei einem Unterlassungsanspruch wegen einer unberechtigten Bildnutzung im Internet bleibt
Bekanntermaßen hat der Bundesrat am 20.09.2013 das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, das am 08.10.2013 verkündet und am darauffolgenden Tag in…