Wer deutschsprachige Software bewirbt, muss auch deutschsprachige Software liefern – sonst kann er nicht nur abgemahnt werden, sondern schuldet auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Wir haben vor dem Landgericht Frankfurt am Main für unsere Mandantin ein interessantes Urteil erwirkt (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.11.2013, Az. 2-23 O 50/13, nicht…