Für die anwaltliche Zustellung einer einstweiligen Verfügung entsteht eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG
Was viele (uns eingeschlossen) wahrscheinlich noch nicht wussten: Die Zustellung einer einstweiligen Verfügung kann vom Anwalt mit einer 0,3 Verfahrensgebühr abgerechnet…