LG München I: „Blaulicht-Fotografie“ der Münchner Berufsfeuerwehr verstößt nicht gegen Gebot der Staatsferne der Presse
Die Münchner Berufsfeuerwehr darf selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und der freien Presse gegen eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro Bild zur Verfügung…