LG Wiesbaden eindeutig: Wer seine Produkte mit „product winner“ oder „best product“ anpreist, der wirbt mit Testergebnissen
Bei Werbung mit Testergebnissen gelten die Gebote der Transparenz, der Sachlichkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Wahrheit. Insbesondere gilt der Grundsatz der…