Über Birgit Rosenbaum II
"Die Freiheit eines jenen beginnt dort, wo die Freiheit eines anderen aufhört. Die Grenzen verschwimmen zunehmend."
Rechtsanwältin Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Gründungspartner der Kanzlei im Jahr 2004.
Birgit Rosenbaum unterstützt Unternehmer bei der Umsetzung ihrer Geschäftsideen und steht bei der Entwicklung von Konzepten mit rechtlichem Rat zur Verfügung. Hierbei begleitet Birgit Rosenbaum die Entwicklung und Durchführung von Werbeauftritten, berät Unternehmer bei der Markenentwicklung und -pflege sowie der generellen Marktpositionierung und erstellt die dazugehörigen Verträge, Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Verteidigung dieser Rechtspositionen in außergerichtlichen und gerichtlichen wettbewerbs- und markenrechtlichen Streitigkeiten sind Teil der Behauptung der Marktposition eines Unternehmens und runden das Tätigkeitsfeld von Birgit Rosenbaum ab.
Mitgliedschaften
- KAV - Kölner Anwaltverein e.V. - Mitglied im Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht
- DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.
- GRUR - Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
- INTA - International Trademark Association
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
- Aktuelle rechtliche Probleme im Bereich Social Media – Überblick über die Entscheidungen der Jahre 2011 und 2012, MMR 2013, 209 ff.
- Verwechslungsgefahr zwischen „Cultra“ und „Sculptra“, GRUR-Prax 2013, 354
- Irreführung durch preisliche Berücksichtigung eines einmaligen Bonus, IP-Rechtsberater 2017, 128 ff.
- Reisekosten des für einen Wettbewerbsverband tätigen Anwalts, IP-Rechtsberater, 2017, S. 153
- Zur dringlichkeitsschädlichen Wirkung eines unterlassenen Ordnungsmittelantrags, IP-Rechtsberater 2017, S. 247
- Besprechung des Urteils des OLG Dresden zur Erforderlichkeit von Hinweisen auf der OS-Plattform, IP-Rechtsberater 2017, 274 ff.
- Besprechung des Urteils des LG Hamburg zu einer 1-Sterne-Google-Bewertung, IP-Rechtsberater 2018, S. 57