Wie das Handelsblatt berichtet, ist der junge Mann, der auf Facebook zum Lynchmord eines Tatverdächtigen im Mordfall „Lena“ aufgerufen hatte, zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden.
Nachdem bekannt geworden war, dass die Polizei einen Tatverdächtigen verhaftet hatte und diesen gerade auf der Wache verhört, hatte der 18-jährige auf seiner Pinnwand im sozialen Netzwerk Facebook gepostet: „Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lass uns das Schwein tothauen.“
Milde Strafe
Am Mittwoch sagte der 18-Jährige Angeklagte: „Ich habe Bockmist gebaut, es tut mir sehr leid.“ Richter Günther Bergholz sagte nach dem Urteil im Jugendschöffengericht Emden: „Wir wollen kein Exempel statuieren, sondern Sie sollen einen Warnschuss vor den Bug bekommen. So was darf nicht wieder vorkommen.“
Täter hatte sich beim Opfer entschuldigt
Dem Täter wurde vom Gericht zugute gehalten, dass sie sich bei seinem Opfer entschuldigt und ihm sogar ein Geschenk gemacht hatte. Richter Bergholz kritisierte abschließend, dass Jugendliche leider sehr sorglos mit sozialen Netzwerke umgingen, der verurteilte 18-jährige aber sicher nicht der einzige sei, der Dinge verbreite, die nicht verbreitet werden dürfen. Es sei aber jedenfalls unakzeptabel, das Recht im Wege einer „Lynchjustiz“ selbst in die Hand zu nehmen.
Die Entscheidung ist zu begrüßen
Wir halten die Entscheidung des Gerichts für nachvollziehbar und auch im Strafmaß für angemessen. Das Gericht hat einerseits berücksichtigt, dass solche öffentlichen Aufrufe nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Andererseits ist die Strafe zu Recht milde ausgefallen, zumal der Angeklagte eingesehen hat, wie gefährlich und inakzeptabel sein Verhalten war und sich sogar beim Opfer entschuldigt hat.
Den Vorfall sollten wir alle ein weiteres mal zum Anlass nehmen, in Zukunft noch stärker darüber nachzudenken, wie wir uns in der Öffentlichkeit und insbesondere im Internet äußern. Oft entfaltet etwas, das man in kleinerem Kreis so daher sagt, im öffentlichen Internet unter Umständen eine Wirkung, mit der man vorher nicht gerechnet hätte. Wenn dann auch noch Rechte Dritter betroffen sind, ist höchste Vorsicht geboten. In unserem Rechtsstaat wäre ein Aufruf zum Mord selbstverständlich auch dann unzulässig, wenn der Betroffene tatsächlich der Mörder ist. Der vorliegende Fall illustriert darüber hinaus eindrucksvoll, wie schlimm eine Vorverurteilung für einen Unschuldigen sein kann.
Wir setzen uns gegen Mobbing ein!
Unsere Kanzlei setzt sich bereits seit längerem pro bono zum Beispiel in kostenlosen rechtlichen Informationsveranstaltungen für Jugendliche, Heranwachsende und deren Lehrer und Eltern in Schulen für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet ein. Mehr dazu hier. (la)
(Bild: © Arpad Nagy-Bagoly – Fotolia.com)