Vor einigen Wochen hatten wir auf einen Beitrag eines Kollegen hingewiesen, der das Geschäft mit den Abmahnungen auf der „guten Seite“ überspitzt aber durchaus treffend dargestellt hatte.
Eines dieser „Geschäftsmodelle“ kommt jetzt offenbar auf den gerichtlichen Prüfstand.
Die Kanzlei Nümann und Lang, als Vertreter zahlreicher Rechteinhaber in Filsharingfällen bekannt und dementsprechend als Feindbild in bestimmten Kreisen hervorragend geeignet, hat nach eigenem Bekunden eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln erwirkt, die dem Kollegen Thomas Feil, der auf seinem Abmahnung-Blog „Forschungsprojekte“ und eine kostenlose Hotline zu Abmahnungen bewirbt, Teile der dortigen Werbung verbietet.
Die Kanzlei Nümann und Lang schildert ihre Sicht der Dinge hier. Rechtsanwalt Feil kommt hier zu Wort.
Abgesehen von der juristischen Beurteilung des Falles sollte die Anwaltschaft überlegen, ob es sinnvoll ist, sich gegenseitig (öffentlich) schlecht zu machen, nur weil man naturgemäß häufig widerstreitende Interessen vertritt. Das schadet nämlich dem Ruf der gesamten Anwaltschaft.
Eine klare Grenze wird meines Erachtnes in jedem Fall dort überschritten, wo versucht wird, unter dem Deckmantel der Barmherzigkeit auf Kosten von Kollegen Kasse zu machen. (la)