Das AG Köln (137 C 90/06) hat entschieden, dass die ungenehmigte Übernahme eines Print-Artikels einer Tageszeitung in Form eines E-Papers urheberrechtswidrig ist. Es sprach einem freien Journalisten einen Schadensersatz nach den entsprechenden Vergütungsvorschlägen der Journalistenverbände zu. Außerdem entschied das Gericht, dass die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung auch dann erstattungsfähig sind, wenn der Autor selbst Rechtsanwalt ist und zur Durchsetzung seiner Rechte einen weiteren Anwalt beauftragt.
Da das vorliegende Urteil „in eigener Sache“ erging, wollen wir es nicht weiter kommentieren. Die Entscheidung ist hier zu finden. (la)