Der Urheberrechtsspezialist der Redaktion hat Skandalöses aufgedeckt. Es gibt doch tatsächlich Anwaltskanzleien, die für Ihre Mandanten Urheberrechtsverletzungen verfolgen und von den Tätern Schadensersatz verlangen. Und das in der horrendem Ausmaß. Die Fachleute der Redaktion kennen jedoch gottseidank geheime Tricks, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten.
Kleine Kostprobe:
„Statt zu zahlen ließen die Hoffmanns von einer fachkundigen Anwältin eine Unterlassungserklärung aufsetzen, ohne, wie das juristisch korrekt heißt, Annahme einer Rechtspflicht. Also ohne sich des illegalen Downloads schuldig zu bekennen. Und ohne die horrenden Abmahnkosten zu zahlen.“
Ach so: Durch Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Annahme einer Rechtspflicht (ja, so heißt es juristisch korrekt!) ist die Sache also erledigt und man muss nichts zahlen. Im Absatz darüber wird übrigens noch schön aufs Brot geschmiert, dass der Jugendliche tatsächlich eine (strafbare) Urheberrechtsverletzung begangen hat. Aber das kriegen die Dummhansel ja eh‘ nicht raus. Nee, nee, da wird die böse Abmahnkanzlei sicher den Schwanz einziehen. Und der Musikindustrie muss man ja nicht auch noch Geld in den Rachen schmeißen.
„Aber wenn es um den eigenen Haushalt geht, reicht es meiner Meinung nach, wenn sie die Familienmitglieder darauf hingewiesen haben, dass sie nichts Illegales anstellen dürfen, solange man keinen Anlass hat, vom Gegenteil auszugehen.“