Für Facebook-Nutzer, die Auskunft darüber möchten, welche Daten Facebook über sie gespeichert hat, stellt Facebook jetzt ein praktisches Formular zur Verfügung: Den „Antrag auf Herausgabe persönlicher Daten„.
Der kostet nichts. Außer der Preisgabe weiterer Daten aus der realen Welt.
In diesem Formular müssen nach dem Willen Facebooks sämtliche Felder ausgefüllt werden:
„IMPORTANT: This form is only applicable in certain jurisdictions. All fields are required in order for us to process your requests. We reserve the right to reject requests that are incomplete or incorrect.“
Angegeben werden müssen demnach Email-Adresse, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse und URL des Facebook-Profils und die gesetzliche Anspruchsgrundlage. Zu guter Letzt soll man auch noch eine Kopie des Personalausweises hochladen:
„Bitte lade einen amtlichen Ausweis mit Unterschrift zu dieser Meldung hoch und stelle sicher, dass dein vollständiger Name, dein Geburtsdatum und dein Foto deutlich zu erkennen sind. Zudem solltest du jegliche persönliche Informationen, die nicht zur Bestätigung deiner Identität benötigt werden, schwärzen (z.B. deine Sozialversicherungsnummer). Wir werden deinen Ausweis dauerhaft von unseren Servern löschen, sobald wir ihn zu Verifizierungszwecken verwendet haben.“
Sobald der Antrag bei Facebook eingegangen ist, verfügt damit Facebook über wirklich alle relevanten personenbezogenen Daten einschließlich einer Bestätigung der wahren Identität und kann die virtuellen Daten mit den realen Daten abgleichen und in Beziehung setzen. Hier sind zahlreiche Schreckensszenarien denkbar. Die Angabe der Anschrift mag noch erforderlich sein, damit Facebook zum Beispiel eine CD mit den Daten an den Nutzer schicken kann, der Datenhunger nur für diesen Antrag ist jedoch beachtlich. Daneben wird noch die Möglichkeit angeboten, seine Informationen von Facebook herunterzuladen.
Die wahre Krönung des Antrags befindet sich jedoch ganz am Ende: Dem Anwender wird außerdem noch eine Versicherung an Eides statt per Online-Formular abverlangt:
„Durch das Einreichen dieser Benachrichtigung erklärst du an Eides statt und unter Kenntnis der Strafbarkeit falscher Angaben, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.“
Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens hat eine eidesstattliche Versicherung nichts zu suchen und bedeutet nicht mehr als jede andere schriftliche Erklärung. Dass Facebook neben der Abfrage diverser weiterer persönlicher Daten einschließlich gut zu erkennenden Personalausweis auch noch eine solche wenn auch sinnlose Versicherung einfordert, geht eindeutig zu weit.
Bei der Ermöglichung einer Auskunftserteilung handelt es nicht um eine zuvorkommende Freundlichkeit von Facebook, sondern um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Nach §§ 34, 6 BDSG hat Facebook als Daten speichernde Stelle an den Betroffenen Auskunft zu erteilen. Mit § 34 BDSG wurde die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG umgesetzt, deren Artikel 12 ein Auskunftsrecht vorsieht, und zwar “ frei und ungehindert“.
Dabei mag man Facebook zugestehen, dass es unter Umständen nicht auf den ersten Blick erkennbar sein kann, ob es wirklich der jeweilige Facebook-Account Inhaber selbst ist, der Daten zu einem bestimmten Profil anfordert. Das Auskunftsrecht steht nämlich nur dem Betroffenen zu; die Daten dürfen nicht an einen anderen übermittelt werden. Die verantwortliche Stelle muss sich daher vor der Erteilung der Auskunft über die Identität des Auskunftsuchenden vergewissern. Da das Gesetz keine besonderen Anforderungen stellt, ist der Maßstab derjenige der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Das Verfahren der Identitätsprüfung wird zwar durch die verantwortliche Stelle bestimmt, dennoch kommen Zweifel auf, ob Facebook eher die Sorge um die Identitätsprüfung antreibt oder die verlockende Aussicht, den virtuellen Datenbestand mit realen Daten abzugleichen oder im Gegenteil die Nutzer, die an einer Auskunft überhaupt interessiert sind, ganz davon abzuschrecken möchte. (ca)