Wer schon immer wissen wollte, wie Atze Schröder wirklich heißt und aussieht, muss sich selbst die Infos besorgen. Hier kommt man nicht wirklich weiter. Vielleicht hätte man auch durch einen Blick auf den Aushang im Gerichtsgebäude des Landgerichts Berlin in Erfahrung bringen können, wie der Mann wirklich heißt, der einen Zeitungsverlag verklagt hat, weil dieser genau diese Information herausposaunt hat. Vielleicht muss man es auch gar nicht wissen.
Die „Doppelrahmstufe der deutschen Unterhaltung“ muss es jedenfalls nicht dulden, so das Gericht (Az 27 O 72/07, nicht rechtskräftig), dass eine Tageszeitung seine wahre Identität enttarne,
„weil das Geheimhaltungsinteresse des Künstlers in diesem Fall gewichtiger sei als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Schauspielers verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens.“
Gefunden haben wir die Nachricht in der Handakte und die Pressemitteilung des Landgerichts hier.