Betreuung gefällig?

Zuerst dachte ich, ich hätte mich verguckt. Dann hielt ich es für einen Hackerangriff.
Es geht um die folgende Internetseite:

Nach einiger Zeit wurde mir klar, dass da jemandem unsere Webseite so gut gefallen hatte, dass er sie wohl auf seinen Computer heruntergeladen und ein wenig abgeändert als eine Internetpräsenz für sein Betreuungsbüro ins Netz gestellt hatte. Auch die Fotos auf der Seite treffen anscheinend seinen Geschmack, denn sie wurden auch unverändert übernommen. Ausweislich der Seite „Tätigikeitsschwerpunkte“ ist der Betreuungsschwerpunkt Demenz.

Als auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätigen Anwalt fallen einem sofort viele teure Maßnahmen ein, wie man ein solches Verhalten schnell abstellt. Ich habe aber erst einmal zum Telefonhörer gegriffen, um herauszufinden, ob nicht der Betreiber der Seite selbst unter Betreuung steht oder sonstwie Hilfe benötigt. Denn ein anderes Attribut als bekloppt fällt mir für jemanden, der eine komplette Internetseite bei Anwälten klaut, die sich auf Urheber- und Wettbewerbsrecht spezialisiert haben, nicht ein. Und einen Grund zum Lachen hatte uns der Contentdieb ja auch beschert.

Es meldete sich aber nur ein Anrufbeantworter. Der Herr ist bis Ende März im Urlaub. Die Urlaubsfreude wird nach dem Blick in den Briefkasten wohl dann doch eher ein jähes Ende finden. (la)

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