Das Weblog recruitainment weist auf eine eigenwillige Stellenanzeige einer Rechtsanwaltskanzlei hin. Die auf den ersten Blick unscheinbare Anzeige hat es in sich. Bei den Kollegen Oberthür & Partner möchte man 25-jährigre 2-er Kandidaten mit Promotion, ordentlichem Gehaltsanspruch ohne Freunde und Familie und in der Ivy-Legaue erworbenen Englischkenntnissen bei sich nun so gar nicht haben:
„Karriere bei Oberthür & Partner Rechtsanwältin / Rechtsanwalt Zur Verstärkung unserer expandierenden Kanzlei suchen wir stets junge und engagierte Talente.
- Sie verfügen über exzellente juristische Fähigkeiten, die Sie mit mindestens „gut” in beiden Examen nachgewiesen haben?
- Ihr verhandlungssicheres Englisch haben Sie in einem Masterstudium an einer anerkannten amerikanischen oder englischen Universität (Cornell University, University of Pennsylvania) vertieft und mit einem LL.M. abgeschlossen?
- Sie verfügen über eine wirtschaftliche und technische Kompetenz, die Sie innerhalb eines Promotionsstudiums erworben haben?
- Sie sind bereit auf Familie, Freunde und Freizeit zu verzichten?
- Sie sind höchstens 25 Jahre alt?
- Sie wollen schon im ersten Jahr € 160.000,- zzgl. Boni verdienen?
Dann bewerben Sie sich bitte woanders!“
Wir sind gespannt, wann die ersten Klagen jungspuntiger Überflieger nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eintrudeln. (la) (Bild: © Anyka – Fotolia.com)