Gestern ist ein weiterer Gastbeitrag unter “Das zieht einem die Schuhe aus”: YouTube stellt Urheber an den Pranger“ auf der Seite unseres Kooperationspartners rechtambild.de erschienen:
„Am 20.1.2012 stellte der Kollege Dennis Tölle in seinem Beitrag mit dem Titel „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“ dar, was ein Rechteinhaber in tatsächlicher Hinsicht unternehmen kann, wenn er die die eigenen Lichtbilder im Internet, zum Beispiel bei Facebook, Twitter, Google oder bei YouTube wiederfindet.
Werden die Rechtsverstöße der Plattform auf dem dafür vorgesehenen Weg gemeldet, führt dies meist zur umgehenden Entfernung des rechtsverletzenden Materials und die Sache ist erledigt.
Offenbar nicht so bei YouTube. (…)“
Lesen Sie mehr auf www.rechtambild.de. (la)
Gestern ist ein weiterer Gastbeitrag unter “Das zieht einem die Schuhe aus”: YouTube stellt Urheber an den Pranger“ auf der Seite unseres Kooperationspartners rechtambild.de erschienen:
„Am 20.1.2012 stellte der Kollege Dennis Tölle in seinem Beitrag mit dem Titel „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“ dar, was ein Rechteinhaber in tatsächlicher Hinsicht unternehmen kann, wenn er die die eigenen Lichtbilder im Internet, zum Beispiel bei Facebook, Twitter, Google oder bei YouTube wiederfindet.
Werden die Rechtsverstöße der Plattform auf dem dafür vorgesehenen Weg gemeldet, führt dies meist zur umgehenden Entfernung des rechtsverletzenden Materials und die Sache ist erledigt.
Offenbar nicht so bei YouTube. (…)“
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„Am 20.1.2012 stellte der Kollege Dennis Tölle in seinem Beitrag mit dem Titel „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“ dar, was ein Rechteinhaber in tatsächlicher Hinsicht unternehmen kann, wenn er die die eigenen Lichtbilder im Internet, zum Beispiel bei Facebook, Twitter, Google oder bei YouTube wiederfindet.
Werden die Rechtsverstöße der Plattform auf dem dafür vorgesehenen Weg gemeldet, führt dies meist zur umgehenden Entfernung des rechtsverletzenden Materials und die Sache ist erledigt.
Offenbar nicht so bei YouTube. (…)“
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„Am 20.1.2012 stellte der Kollege Dennis Tölle in seinem Beitrag mit dem Titel „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“ dar, was ein Rechteinhaber in tatsächlicher Hinsicht unternehmen kann, wenn er die die eigenen Lichtbilder im Internet, zum Beispiel bei Facebook, Twitter, Google oder bei YouTube wiederfindet.
Werden die Rechtsverstöße der Plattform auf dem dafür vorgesehenen Weg gemeldet, führt dies meist zur umgehenden Entfernung des rechtsverletzenden Materials und die Sache ist erledigt.
Offenbar nicht so bei YouTube. (…)“
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„Am 20.1.2012 stellte der Kollege Dennis Tölle in seinem Beitrag mit dem Titel „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“ dar, was ein Rechteinhaber in tatsächlicher Hinsicht unternehmen kann, wenn er die die eigenen Lichtbilder im Internet, zum Beispiel bei Facebook, Twitter, Google oder bei YouTube wiederfindet.
Werden die Rechtsverstöße der Plattform auf dem dafür vorgesehenen Weg gemeldet, führt dies meist zur umgehenden Entfernung des rechtsverletzenden Materials und die Sache ist erledigt.
Offenbar nicht so bei YouTube. (…)
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(la)
Gestern ist ein weiterer Gastbeitrag unter “Das zieht einem die Schuhe aus”: YouTube stellt Urheber an den Pranger“ auf der Seite unseres Kooperationspartners rechtambild.de erschienen:
„Zu unfreiwilliger Berühmtheit gelangte ein amerikanischer Polizist, nunmehr auch bekannt als „Sergeant Pepper“, der am 18.11.2011 auf dem Campus der University of California Davis bei der Arbeit beobachtet worden war. Der Grund für die schnelle Internet-Berühmtheit: Die Occupy-Aktivisten saßen in einer Sitzblockade friedlich am Boden, während Sgt. Pepper mit der Seelenruhe eines Gärtners, der entspannt seine Blumen gießt, die Demonstranten mit Pfefferspray einnebelte…“
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(la)