Das Thema Google Fonts-Abmahnungen ist aktuell in aller Munde. In unserem Fall geht es um die Google Fonts-Abmahnungen von Kilian Lenard für Martin Ismail. Es kursieren jedoch auch andere, zB von Wang Yu durch RAAG und Loris Bachert.
Neben dem klassischen Anwalts-Bashing konnte man auf Linkedin sogar eine „Widerlich“-Debatte verfolgen.
Man kann seinem Ärger öffentlich Luft machen, auf Anwälte schimpfen oder die Faust in der Tasche ballen.
Oder man wehrt sich.
Es gibt nämlich eine Möglichkeit, sich der laufenden Abmahnwelle entgegenzustellen. Dies haben wir für eine Mandantin getan und vergangene Woche beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen Martin Ismail erwirkt. Also eben gegen denjenigen, in dessen Namen die Abmahnungen wg. „Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz Google Fonts“ ausgesprochen und im Akkord verschickt werden.
Jedenfalls in der gegenständlichen Konstellation bejahte das Landgericht Baden-Baden den von uns auf einen Eingriff und den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gestützten Unterlassungsanspruch. Damit ist es Herrn Ismail (ab Zustellung der einstweiligen Verfügung) verboten, einen Partnerbetrieb unserer Mandantin im Zusammenhang mit der Einbindung von „Google Fonts“ zu kontaktieren.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder sogar Ordnungshaft (LG Baden-Baden, Beschluss v. 11.10.2022, Az. 3 O 277/22, hier als PDF abrufbar).
Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Beschlussverfügung aktuell noch in der Zustellung ist und das Gericht den Beschluss ohne Anhörung der Gegenseite erlassen hat. Dieser ist daher zurzeit weder bestands- noch rechtskräftig. Die Nennung des Antragsgegners ist hier aufgrund des öffentlichen Interesses an seiner Person ohne Weiteres zulässig.
UPDATE 24.10.2022
Uns erreichen aktuell zahlreiche Anfragen zu Google Fonts-Abmahnungen und die von uns diesbezüglich erwirkte einstweilige Verfügung vor dem LG Baden-Baden. Hauptsächlich geht es den Betroffenen darum zu erfahren, wie man am besten reagiert.
Wir haben daher hier Hinweise dazu veröffentlicht:
Grundsätzlich sollte man die Schreiben in den Papierkorb werfen. Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen.
Google Fonts-Abmahnung abwehren!
UPDATE 28.10.2022
Die Nachricht zu der von uns beim Landgericht Baden-Baden erwirkte einstweilige Verfügung gegen „Martin Ismail“ haben viele mit Interesse gelesen. Vielen Dank für das Feedback und die Resonanz. Unsere Telefone stehen seither nicht mehr still und die E-Mail-Postfächer laufen über. Wir versuchen selbstverständlich, auch weiterhin alle Anfragen zu beantworten.
Mittlerweile gibt es Neuigkeiten im einstweiligen Verfügungsverfahren. Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung haben sich die „IG Datenschutz“ bzw. die Hintermänner der „Interessengemeinschaft“ auf ihrer Webseite mit einem ausführlichen aber teils unwahren Statement zu Wort gemeldet.
Details dazu in unserem Beitrag: