Das ZDF hat vor fünf Jahren im Rahmen einer Modernisierung der „heute“-Sendung eine niederländische Firma mit der Komposition eines neuen musikalischen Intros beauftragt. Dieses soll nun aber nicht gänzlich neu sein, sondern es soll lediglich die ursprüngliche Fanfare überarbeitet worden sein, so der Komponist des Intros „Fanfaren-Blues“.
Dieser hatte den „Fanfaren-Blues“ 1962 als Erkennungsmelodie der „heute“-Nachrichten komponiert. Mehrere Modernisierungen erfolgten daraufhin in Absprache mit dem Komponisten. Die jetzt wiedererkannte Fassung schrieb der Komponist im Jahr 1980.
Der Musikverlag, der die Rechte an dem Stück inne hat, will nun wegen einer Urheberrechtsverletzung gegen den Sender klagen. Im vergangenen Jahr wurde bereits eine Klage des Verlags vom Landgericht München abgewiesen. In dem neuen Verfahren wird der Kläger ein Gutachten eines Musikwissenschaftlers zur Frage der Urheberrechtswidrigkeit vorlegen.
Wie wir aus eigener Erfahrung wissen, nehmen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten die Wahrung fremder Urheberrechte nicht immer ganz genau. In einem Urteil, welches wir gegen das Deutschlandradio erwirkt haben, wurde dieses wegen unberechtigter Nutzung eines Lichtbildwerkes unseres Mandanten zur Unterlassung verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da Deutschlandradio bereits in der mündlichen Verhandlung Rechtsmittel angekündigt hat, wird dieses Verfahren auf jeden Fall in die nächste spannende Runde gehen.
Auch in dem Fall gegen das ZDF wird der Ausgang des Verfahrens mit Spannung abzuwarten sein. Eine Urheberrechtsverletzung scheint zumindest aus unserer Erfahrung nicht vollkommen abwegig. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden (pi).