Dass dieser Erfolg aus urheberrechtlicher Sicht mehr als zweifelhaft ist und die Betreiber der Seite sogar strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, erklären heute Rechtsanwalt Niklas Haberkamm, Partner der Kanzlei LHR und sein frisch als Rechtsanwalt zugelassener Kollege Dennis Tölle in der Legal Tribune ONLINE.
Wie es für heftig.co künftig weitergehen wird, werden die Urheber und Rechteinhaber entscheiden, die die Werke geschaffen haben, für deren Veröffentlichung sich heftig.co aktuell feiern lässt. (ro)