Da war München auf einmal verschwunden. Jedenfalls von der Facebook-Plattform.
Die Social Media Redaktion der Stadt München teilte auf ihrer Internetseite letzte Woche mit, dass Facebook die Präsenz der Stadt München, die bis dahin Immerhin 400.000 Fans erreicht hatte, abgeschaltet hat.
Die Abschaltung kam offenbar ohne Vorwarnung und vollkommen überraschend. Erst auf Nachfrage teilte Facebook mit, dass der Name „München“ aufgrund neuer Richtlinien nicht mehr genutzt werden dürfe. Die Seite könne aber umziehen und unter einem anderen Namen wieder online gehen.
Statt 400.000 Fans nur noch 737
Dies hat die Stadt München zwischenzeitlich auch unter einer neuen Adresse unter dem Namen „Stadtportal München“ zwar getan, die 400.000 Fans sind aber dennoch weg.
Die Stadt München bemüht sich zur Zeit offenbar bei Facebook darum, dass die Mitglieder für die neue Adresse freigegeben werden, damit die München-Community wieder zum Leben erweckt werden kann.
„Die facebook Repräsentanz in Hamburg hat uns um weitere Geduld gebeten. Die Möglichkeiten unseres Portalteams auf facebook Einfluss zu nehmen, sind leider sehr gering. Wir möchten uns jedoch nochmals herzlich für die zahlreichen Solidaritätsbekundungen und die Treue unserer Mitglieder bedanken. Bezüglich der weiteren Entwicklung werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.“
Geduld? Geringe Einflussmöglichkeiten?
Beeindruckend, wie Facebook es mittlerweile geschafft hat, sogar bei öffentlichen Stellen lediglich unterwürfige „Überraschungsbekundungen“ für sein rücksichtsloses und rechtswidriges Verhalten zu verursachen. Uns „überrascht“, dass niemand gerichtlich gegen diese Vertragsverletzungen (was eine unangekündigte Totalabschaltung ist), vorgeht.
Die Auffassung des Portalteams der Stadt München, dass man keine oder nur geringe Möglichkeiten habe, auf Facebook Einfluss zu nehmen, trifft nämlich nicht zu. Es liegt näher, dass man vor dem übermächtigen Gegner Facebook schlicht Angst hat und befürchtet, in näherer Zukunft weitere Missetaten befürchten zu müssen, wenn man nicht „brav“ ist.
Auch unentgeltliche Verträge begründen Rechte und Pflichten
Auch wenn Facebook seine Leistungen grundsätzlich kostenfrei zu Verfügung stellt, so handelt es sich doch um einen Vertrag, der für beide Parteien Rechte und Pflichten begründet.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat zum Beispiel in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall 2008 entschieden, dass eBay ein Benutzerkonto nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund einfach sperren darf. Ähnliches dürfte auch für den vorliegenden Fall gelten. Dies insbesondere deshalb, da die Stadt München nach eigenen Angaben bereits über 400.000 Fans angesammelt hatte, die einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen.
Allenfalls die Änderung von Richtlinien könnte zur Grundlage der Löschung der entsprechenden Seite gemacht werden, wenn der Betroffene diesen rechtswirksam zugestimmt bzw. diese in Gestalt von allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden wären. Selbst wenn die konkrete Gestaltung der Seite der Stadt München aber gegen Facebook-Richtlinien (AGB)verstoßen hätte, so hätte es die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme jedenfalls geboten, den Vertragspartner auf den vermeintlich rechtswidrigen Zustand hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, diesen abzustellen.
So, wie es Facebook gegenüber der Stadt München gemacht hat, geht es jedenfalls nicht.
Viele Nutzer hätten sich sicher eine klarere Ansage gegenüber Facebook gewünscht. Wenn sogar die Stadt München kuscht, woher sollen dann kleine Unternehmer oder Private den Mut nehmen, sich gegen Vertragsverletzungen zu wehren? (la)