Den Empfängern wird mitgeteilt, dass sie die E-Mail erhalten, weil sie vor dem 3.12.2012 eventuell in einer „Sponsored Story“ zu deutsch: „gesponserten Meldung“ aufgetaucht sind.
Was sind „Sponsored Stories“ oder „gesponserte Meldungen“ ?
„Gesponserte Meldungen“ können von Unternehmen, die auf ihre Seite oder Dienstleistung aufmerksam machen wollen, gekauft werden. Die Meldungen, die oft rechts unten neben der Timeline auftauchen, enthalten zum Beispiel die Information, dass einem Facebookfreund eine bestimmte Facebookseite gefällt:
Unternehmen buchen die gesponserten Meldungen in der Hoffnung, dass das Facebookmitglied aufgrund der Tatsache, dass die betreffende Seite einem Freund gefällt, diese besucht und bestenfalls dort ebenfalls „Gefällt mir“ klickt.
US-Sammelklage gegen Facebook
In den USA wurde in diesem Zusammenhang offenbar eine Sammelklage erhoben, in der Facebook vorgeworfen wird, dass Namen, Profilbilder, sonstige Fotos oder Identitäten von Mitgliedern unerlaubterweise zur Werbung für Produkte und Dienstleistungen in eben diesen „gesponserte Meldungen“ verwendet worden sein. Der Rechtsstreit ist anhängig vor einem amerikanischen Gericht unter dem Aktenzeichen Fraley, et al. v. Facebook, Inc., et al., Case No. CV-11-01726 RS.
Ist die E-Mail echt?
Wir gehen davon aus, dass die E-Mail einen wahren und zutreffenden Hintergrund hat. Nähere Informationen zum Sachverhalt und die entsprechenden Schriftsätze an das Gericht können hier eingesehen werden: http://www.fraleyfacebooksettlement.com/
Facebook zahlt seinen Mitgliedern 20 Millionen Dollar
Facebook hat daraufhin offenbar ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Vergleich angeboten, in dessen Rahmen insgesamt 20 Millionen Dollar an die geschädigten Nutzer bezahlt werden sollen.
Facebookmitglieder, die eine solche E-Mail erhalten haben, sollten aber nicht gleich ihren Job kündigen und auf den großen Geldsegen hoffen. Denn erstens ist eine eventuelle Zahlung pro geschädigtes Mitglied auf die Summe von 10 Dollar begrenzt. Des weiteren ist nach erster Durchsicht der Teilnahmebedingungen an der Sammelklage zweifelhaft, ob deutsche Facebookmitglieder sich dort überhaupt beteiligen können. Denn ausweislich Nr. 5 der FAQ auf der oben erwähnten Internetseite hat das angerufene Gericht das folgende entschieden:
“All persons in the United States who have or have had a Facebook account at any time and had their names, nicknames, pseudonyms, profile pictures, photographs, likenesses, or identities displayed in a Sponsored Story at any time on or before the date of entry of the Preliminary Approval Order [which occurred on December 3, 2012].”
Auch wenn uns nicht ganz klar ist, wie der Passus „All persons in the United States“ zu verstehen ist und damit die Staatsbürgerschaft, der ständige oder lediglich der einfache Aufenthaltsort gemeint ist, dürften deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sich wohl jedenfalls nicht beteiligen können.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Interessant ist der Fall trotzdem. Denn unseres Erachtens hat Facebook zurzeit auch in Deutschland keine wirksame Einwilligung seiner Nutzer, Profilbilder oder sonstige Daten im Rahmen von „gesponserten Meldungen“ zu benutzen. Facebook hat zwar unter Ziffer 10 Nr. 1 der Nutzungsbedingungen zwischenzeitlich eine entsprechende Klausel eingebaut.
Facebook hat keine wirksame Einwilligung seiner Nutzer zur „gesponserten Werbung“
Deren Wirksamkeit ist jedoch mit Hinblick darauf äußerst zweifelhaft, dass niemand damit rechnet, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines sozialen Netzwerks auch die Einwilligung zu einer werblichen Nutzung seiner Daten zu erteilen und der Tatsache, dass man sich in den Privatsphäreeinstellungen diesbezüglich bewusst gegen eine solche Nutzung entscheiden muss. Die Erlaubniserteilung ist dort voreingestellt (opt-out).
Dass sich bisher noch niemand gegen die unberechtigte Verwendung seiner Daten, wie Profilbild, Namen oder ähnlichem in „gesponserter Werbung“ gewehrt hat, liegt unseres Erachtens zu einem großen Teil daran, dass sich viele Nutzer Facebook gegenüber in ihr Schicksal ergeben und den milliardenschweren US-Konzern als übermächtigen Gegner empfinden.
Fest steht, dass für die am Rechtsstreit beteiligten Juristen gut gesorgt ist. Die Anwaltskanzlei, die die Kläger in dem Verfahren vertritt, bekommt in jedem Fall schon jetzt 7,5 Millionen Dollar nebst 282,566.49 Dollar weiterer Kosten. (la)