Da fällt einem doch die Kaffeetasse aus der Hand, wenn man den Blog der Kollegen vom stpo-blawg liest: Mit Verweis auf die Stiftung für Kosumentenschutz wird dort verbreitet, dass Privatleute beim Downloaden illegal erstellter Vorlagen von Filmen oder Musik aus dem Internet nichts zu befürchten hätten. Wie bitte? Aber was ist dann mit den §§ 106 folgende aus dem Urheberrechtsgesetz? Alles abgeschafft? § 53 mit der Passage über rechtswidrig erstellte Vorlagen weggefallen?
Erst der zweite Blick lässt erhöhten Puls und Jubel wieder abklingen: Die Kollegen kommen aus der Schweiz und die Stiftung fasst die dortige Rechtslage tatsächlich lesenswert zusammen. Nur der Kaffeefleck bleibt. Schönen Gruß in die Schweiz! (zie)