Gute Frage, und laut BPatG auch als Marke eintragungsfähig (Beschluss v. 12.05.10, 26 W (pat) 99/09). Erübrigt sich jedoch in neuester Zeit zunehmend, da mehr und mehr soziale Interaktion von zu Hause aus via Internet erfolgt.
Daher unser Vorschlag: Nicht weiterlesen, Freunde im Kaffee treffen und über weitere Marken nachdenken, wie etwa „DU HAST DIE HAARE SCHÖN“ (eingetragen), „So fühlt sich Schönheit an“ (nicht eingetragen), “Schwein gehabt“ (nicht eingetragen), oder meine Vorschläge „Dideldum Clemens“, „Tri Tra Trullala“ oder ganz aktuell: “ Schiri, wir wissen wo dein Auto steht“ und „Wir fahrn, wir fahrn, wir fahrn nach Johannesburg!“. (be)