Langsam müsste die presserechtliche Schlammschlacht in Sachen Kachelmann ein Ende nehmen.
Nachdem Jörg Kachelmann Ende Mai freigesprochen wurde, gab es einige Entscheidungen des Landgerichts Köln in dem Berichterstattungen in unterschiedlichen Facetten verboten wurden. Es wurde hinlänglich festgestellt, dass Berichterstattungen im Hinblick auf Schläge, Peitschen, Fessel-Sex, sadomasochistische Sexualpraktiken, Züchtigungen, Handschellen, Reitgerten und hochgezogenen Strickkleidern zu unterlassen sind (Landgericht Köln, Urteile vom 22.06.2011, Az. 28 O 951/11, 28 O 955/11, 28 O 956/11).
Gekrönt wird die Serie durch eine –wie Spiegel-online berichtet– aktuell ergangene Einstweilige Verfügung gegen die Ex-Freundin des Herrn Kachelmann und die „Bunte“. Diese dürfen nun nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe die ehemalige Freundin „unter Einsatz eines Messers vergewaltigt“. (LG Köln, Beschluss v. 20.07.2011, Az 28 O 557/11, hier als Scan abrufbar.)
Es ist zu hoffen, dass nun Ruhe einkehrt und die Revision mit ein wenig mehr Würde durchgeführt werden kann. Wir beglückwünschen den Kollegen Höcker zu seiner äußerst effektiven und stringenten Prozessführung. (ro)
(Bild: © gunnar3000 – Fotolia.com)
Langsam müsste die presserechtliche Schlammschlacht in Sachen Kachelmann ein Ende nehmen.
Nachdem Jörg Kachelmann Ende Mai freigesprochen wurde, gab es einige Entscheidungen des Landgerichts Köln in dem Berichterstattungen in unterschiedlichen Facetten verboten wurden. Es wurde hinlänglich festgestellt, dass Berichterstattungen im Hinblick auf Schläge, Peitschen, Fessel-Sex, sadomasochistische Sexualpraktiken, Züchtigungen, Handschellen, Reitgerten und hochgezogenen Strickkleidern zu unterlassen sind (Landgericht Köln, Urteile vom 22.06.2011, Az. 28 O 951/11, 28 O 955/11, 28 O 956/11).
Gekrönt wird die Serie durch eine –wie Spiegel-online berichtet– aktuell ergangene Einstweilige Verfügung gegen die Ex-Freundin des Herrn Kachelmann und die „Bunte“. Diese dürfen nun nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe die ehemalige Freundin „unter Einsatz eines Messers vergewaltigt“. (LG Köln, Beschluss v. 20.07.2011, Az 28 O 557/11, hier als Scan abrufbar.)
Es ist zu hoffen, dass nun Ruhe einkehrt und die Revision mit ein wenig mehr Würde durchgeführt werden kann. Wir beglückwünschen den Kollegen Höcker zu seiner äußerst effektiven und stringenten Prozessführung. (ro)