Heute erreicht uns eine Anfrage per Fax.
Ein Herr aus Süddeutschland ist im Internet auf unseren – eher glossenhaften – Beitrag „Rechtsanwalt haftet nicht nur für eigene Fehler sondern auch die des Gerichts“ gestoßen und fragt an ob er eine Kopie desselben einem Schreiben an seinen Anwalt hinzufügen dürfe.
Grund: Er sei von diesem in letzter Zeit schlecht beraten bzw. vor Gericht schlecht vertreten worden. Wir mögen ihm die Verwendung des Berichts doch bitte gestatten und schriftlich per Fax bestätigen.
Kurz darauf klingelt auch das Telefon und besagter Herr ist dran. Er habe ja gerade dieses Fax geschickt und bitte noch einmal ausdrücklich um eine telefonische Kontaktaufnahme und Bestätigung per Fax. Per E-Mail gehe es leider nicht, er sei noch jemand vom „alten Schlag“.
Auch wenn die umständliche Art der Kommunikation so manchen schmunzeln lässt – vom „alten Schlag“ zu sein, hat offensichtlich etwas für sich. Jedenfalls, wenn es den Respekt vor fremdem Urheberrecht angeht.
Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung und der Frage, ob die geplante Verwendung des Beitrags im Rahmen der Privatkopie nicht ohnehin erlaubt gewesen wäre, erleben wir eine solche Art der Wertschätzung unserer Artikel selten. Sie hat uns sehr gefreut.
Das Fax geht gerade raus.