Wie der Kölner Stadtanzeiger online mitteilt, hat das LG Köln (Aktenzeichen nicht bekannt) der Partei „Die Republikaner“ heute per einstweiliger Verfügung verboten, in ihrem aktuellen Wahlwerbespot auf die von Hape Kerkeling geschaffene Kunstfigur Horst Schlämmer Bezug zu nehmen.
In dem Werbespot ist eine Frau zu sehen, die tatsächlich „Uschi“ heisst und hölzern mitteilt, dass ihr Name nicht „Schlämmer“ sei und sie nicht für eine Spasspartei kandidiere. Politik sei nicht lustig. Seine (Schämmers) 18 Prozent stünden aber auch ihnen gut. Der Werbespot endet mit dem von Schlämmer geklauten Motto „Schlechter als die anderen sind wir auch nicht“.
Der Spot ist unabhängig von der rechtlichen Beurteilung bereits aus Hässlich- und Dümmlichkeitsgründen eine Zumutung. Das Landgericht Köln entschied nun offenbar, dass er auch rechtlich unzulässig ist.
Die Partei war am Freitag abgemahnt worden und hatte nicht reagiert. Die Republikaner teilten nach Erlass der Verfügung mit, sie hielten an der Wahlwerbung fest. „Herr Kerkeling sollte sich gut überlegen, ob der von ihm beschrittene Weg nicht kontraproduktiv ist. Derlei Humorlosigkeit passt nicht zu seiner seiner sonst so souveränen Art“.
Wenn „Festhalten an der Wahlwerbung“ heissen soll, dass die Republikaner gedenken, diese trotz Verbots weiter ausstrahlen zu lassen, dann sollte die Parteikasse gut gefüllt sein. Ein verstoß gegen einstweilige Verfügungen kann nämlich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR beelgt werden.
Hoffentlich senden sie weiter… (la)