Der Bundesgerichtshof hat es kürzlich noch einmal klargestellt: eBay haftet gegenüber Markeninhabern als „Störer“ zumindest auf Unterlassung, wenn eBay-Händler das Markenrecht verletzen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Markenware importiert wird, die nicht für die EU bestimmt ist oder Fälschungen angeboten werden. Allerdings setzt solch eine Haftung von eBay auch einen tatsächlichen Verstoß voraus. eBay ist also in keinem Fall verpflichtet, Auktionen zu löschen, die nicht auch tatsächlich das Markenrecht verletzen.
In letzter Zeit häufen sich bei uns wieder die Fälle, in denen Markeninhaber unerwünschte Auktionen – völlig unberechtigt – mittels eBay löschen lassen. Möglich macht es das VeRI (Verifizierte Rechteinhaber-Programm) von eBay, das eingeführt wurde, um Verstößen gegen Schutzrechte möglichst wirkungsvoll zu begegnen. Vielleicht zu wirkungsvoll: Es reicht nämlich aus, dass Inhaber von angeblichen Schutzrechten eine „eidesstattliche Versicherung“ abgeben (die tatsächlich keine eidesstattliche Versicherung ist) und dann angebliche Verstöße gegen Marken- oder Urheberrecht per E-Mail bei eBay melden. In der Regel wird die Auktion daraufhin sofort gelöscht.
Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, prüft eBay dabei nicht und kann es in den meisten Fällen auch nicht. eBay sitzt damit in der Zwickmühle und muss sich entweder für den meist mächtigeren Markeninhaber oder den kleinen Verkäufer entscheiden. So ist es möglich, dass ein Markeninhaber, dessen Markenrecht an der Ware erschöpft und damit wertlos ist Auktionen löschen lässt, ohne dazu rechtlich berechtigt zu sein. Ein einfaches, effektives wie illegales Vorgehen, wenn einem Hersteller ein bestimmter Vertriebskanal nicht passt und er vielleicht sogar genau weiß, dass auf dem Rechtsweg nichts zu machen ist.
Das fatale an diesem System ist, dass hartnäckige Markeninhaber durch viele unberechtigte Löschungen irgendwann sogar den Ausschluss „unerwünschter“ Verkäufer von der eBay-Plattform provozieren können. Das kann Existenzen vernichten. Denn wenn sich die Auktionslöschungen häufen, löst dies ab einer gewissen Anzahl bei eBay offenbar eine vollautomatische Verbannung des Händlers aus. Viele Verkäufer nehmen das hin – obwohl gute Chancen bestehen, sich gegen ein solches Vorgehen zur Wehr zu setzen:
Behauptet ein Markeninhaber nämlich wider besseres Wissen eine Markenverletzung gegenüber eBay, um die Löschung von Auktionen zu erreichen, so kann darin ein Behinderungswettbewerb liegen (§ 4 Nr. 10 UWG). Mittlerweile haben wir für unsere Mandanten in vergleichbaren Fällen einstweilige Verfügungen erwirkt. Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Markeninhaber, der unberechtigt löschen lässt. In keinem Fall sollten Verkäufer untätig bleiben, wenn sie von eBay die berühmte E-Mail: „Ihre Auktion wurde gelöscht“ erhalten… (zie)
In letzter Zeit häufen sich bei uns wieder die Fälle, in denen Markeninhaber unerwünschte Auktionen – völlig unberechtigt – mittels eBay löschen lassen. Möglich macht es das VeRI (Verifizierte Rechteinhaber-Programm) von eBay, das eingeführt wurde, um Verstößen gegen Schutzrechte möglichst wirkungsvoll zu begegnen. Vielleicht zu wirkungsvoll: Es reicht nämlich aus, dass Inhaber von angeblichen Schutzrechten eine „eidesstattliche Versicherung“ abgeben (die tatsächlich keine eidesstattliche Versicherung ist) und dann angebliche Verstöße gegen Marken- oder Urheberrecht per E-Mail bei eBay melden. In der Regel wird die Auktion daraufhin sofort gelöscht.
Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, prüft eBay dabei nicht und kann es in den meisten Fällen auch nicht. eBay sitzt damit in der Zwickmühle und muss sich entweder für den meist mächtigeren Markeninhaber oder den kleinen Verkäufer entscheiden. So ist es möglich, dass ein Markeninhaber, dessen Markenrecht an der Ware erschöpft und damit wertlos ist Auktionen löschen lässt, ohne dazu rechtlich berechtigt zu sein. Ein einfaches, effektives wie illegales Vorgehen, wenn einem Hersteller ein bestimmter Vertriebskanal nicht passt und er vielleicht sogar genau weiß, dass auf dem Rechtsweg nichts zu machen ist.
Das fatale an diesem System ist, dass hartnäckige Markeninhaber durch viele unberechtigte Löschungen irgendwann sogar den Ausschluss „unerwünschter“ Verkäufer von der eBay-Plattform provozieren können. Das kann Existenzen vernichten. Denn wenn sich die Auktionslöschungen häufen, löst dies ab einer gewissen Anzahl bei eBay offenbar eine vollautomatische Verbannung des Händlers aus. Viele Verkäufer nehmen das hin – obwohl gute Chancen bestehen, sich gegen ein solches Vorgehen zur Wehr zu setzen:
Behauptet ein Markeninhaber nämlich wider besseres Wissen eine Markenverletzung gegenüber eBay, um die Löschung von Auktionen zu erreichen, so kann darin ein Behinderungswettbewerb liegen (§ 4 Nr. 10 UWG). Mittlerweile haben wir für unsere Mandanten in vergleichbaren Fällen einstweilige Verfügungen erwirkt. Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Markeninhaber, der unberechtigt löschen lässt. In keinem Fall sollten Verkäufer untätig bleiben, wenn sie von eBay die berühmte E-Mail: „Ihre Auktion wurde gelöscht“ erhalten… (zie)