LHR erwirkt einstweilige Verfügung gegen „InvestmentWeek“ wegen erpresserischem Falschbericht

Unternehmen werden immer wieder Zielscheibe rechtswidriger Veröffentlichungen. Neben klassischen Formen der Diffamierung treten zunehmend Fälle auf, in denen fragwürdige Inhalte veröffentlicht werden, die gegen eine Zahlung gelöscht werden können.

Ein aktueller Fall verdeutlicht, wie solche Methoden in Kombination mit potenzieller Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen.

„InvestmentWeek“, eine deutsche Plattform mit Sitz in Singapur

Ein Online-Artikel auf einer auf Deutsch gehaltenen jedoch von einem Unternehmen aus Singapur betriebenen Plattform mit dem seriös klingenden Namen „InvestmentWeek“ stellte einen Unternehmer in einem negativen Licht dar und warf ihm Manipulation und mangelnde Glaubwürdigkeit vor. Es handelt sich dabei, anders als man denken soll, nicht um die bekannte, unter https://www.investmentweek.co.uk/ erreichbare britische Newsseite, sondern offenbar um ein Erpresserportal.

Beiträge vermutlich KI-generiert

Unter anderem bemerkenswert: Die angeblich aus einer unabhängigen Recherche gewonnenen Inhalte schienen schlicht aus einem anderen Artikel übernommen worden zu sein. Die stilistischen Eigenheiten und inhaltlichen Ungenauigkeiten legten zudem nahe, dass KI-Technologie genutzt wurde, um Aufwand und Kosten niedrig zu halten.

900 €, und der Beitrag wird entfernt

Parallel dazu bot die Plattform an, den Artikel gegen Zahlung einer „Aufwandspauschale“ von 900 € zu entfernen:

Die Summe konnte nach einem Klick auf den Button „Takedown Request“ bequem per Kreditkarte gezahlt werden:

Ein Angebot, das zumindest den Eindruck vermittelte, wirtschaftlichen Druck auf die Betroffenen ausüben zu wollen

LG Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung

Nachdem das Portal eine aussergerichtliche Aufforderung zur Entfernung unbeantwortet gelassen hatte, erließ das LG Frankfurt eine einstweilige Verfügung, mit der dem Unternehmen die wesentlichen Falschbehautpungen ab sofort gerichtlich verboten sind (LG Frankfurt, Beschluss v. 21.11.2024, Az. 2-03 O 213/24). Die Verfügung ist noch nicht vollzogen und auch nicht rechtskräftig. Sie muss nach Vollziehung jedoch umgehend beachtet werden, da sonst ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 € droht.

Rechtliche Möglichkeiten

Der Fall zeigt, dass sich Betroffene gegen solche Aktionen effektiv wehren können. Im vorliegenden Fall wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Weiterverbreitung der rechtswidrigen Inhalte zivilrechtlich zu unterbinden. Zusätzlich bietet das Vorgehen der Plattform Anlass, auch strafrechtliche Aspekte – insbesondere im Hinblick auf möglichen Betrug, Nötigung oder Erpressung – zu prüfen.

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